Петицията не беще уважена
Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... SGB II § 11b Absetzbeträge - (1) Vom Einkommen abzusetzen sind . mit 9. einmalige Einnahmen als Ersatz für Kosten aus einem früheren Zeitraum (Steuererstattungen), welche durch Kosten entstanden die zur Ausführung eine versicherungspflichtigen Tätigkeit aufgewendet werden mussten (z.B. Kosten für die Reise zw. eigenem Hausstand und auswärtiger Unterbringung / Verpflegungsmehraufwand / Kosten der auswärtigen Unterbringung) zu erweitern.
Причина
Ohne diese Ausgaben, die die Steuererstattung veranlassten, wäre die versicherungspflichtige Tätigkeit nicht ausführbar gewesen. Daher ist eine Anrechnung als Einnahmen bei späterer Bedürftigkeit großes Unrecht. Die Bedürftigkeit wäre also bereits früher eingetreten bzw. hätte ununterbrochen fortbestanden.
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Pet 4-17-11-81503-033464Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Ergänzung des § 11b (Absetzbeträge) des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch um den Punkt 9.: Vom Einkommen abzusetzen sind einmalige
Einnahmen als Ersatz für Kosten aus einem früheren Zeitraum (Steuererstattungen),
welche durch Kosten entstanden, die zur Ausführung einer versicherungspflichtigen
Tätigkeit aufgewendet werden mussten (z.B. Kosten für die Reise zw. eigenem
Hausstand und auswärtiger Unterbringung / Verpflegungsmehraufwand / Kosten der
auswärtigen Unterbringung).
Hinsichtlich der... по-нататък