216 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... SGB II § 11b Absetzbeträge - (1) Vom Einkommen abzusetzen sind . mit 9. einmalige Einnahmen als Ersatz für Kosten aus einem früheren Zeitraum (Steuererstattungen), welche durch Kosten entstanden die zur Ausführung eine versicherungspflichtigen Tätigkeit aufgewendet werden mussten (z.B. Kosten für die Reise zw. eigenem Hausstand und auswärtiger Unterbringung / Verpflegungsmehraufwand / Kosten der auswärtigen Unterbringung) zu erweitern.
Raison
Ohne diese Ausgaben, die die Steuererstattung veranlassten, wäre die versicherungspflichtige Tätigkeit nicht ausführbar gewesen. Daher ist eine Anrechnung als Einnahmen bei späterer Bedürftigkeit großes Unrecht. Die Bedürftigkeit wäre also bereits früher eingetreten bzw. hätte ununterbrochen fortbestanden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
28/03/2012
Fin de la pétition:
17/05/2012
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-17-11-81503-033464Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Ergänzung des § 11b (Absetzbeträge) des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch um den Punkt 9.: Vom Einkommen abzusetzen sind einmalige
Einnahmen als Ersatz für Kosten aus einem früheren Zeitraum (Steuererstattungen),
welche durch Kosten entstanden, die zur Ausführung einer versicherungspflichtigen
Tätigkeit aufgewendet werden mussten (z.B. Kosten für die Reise zw. eigenem
Hausstand und auswärtiger Unterbringung / Verpflegungsmehraufwand / Kosten der
auswärtigen Unterbringung).
Hinsichtlich der... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.