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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Trinkgelder nicht auf Hartz IV angerechnet werden dürfen.
Perustelut
Trinkgelder sind weder regelmässig, noch in gleichbleibender Höhe zu erwarten und auch nicht belegfähig. Ob viel oder wenig oder überhaupt ist zudem branchenabhängig. Eine hübsche nette Kellnerin bekommt mit Sicherheit mehr, als z.B.ein Taxifahrer.Warum dürfen Jobcenter dann eine Pauschale von z.B. 60,00 Euro mtl. anrechnen. Das dürfte wohl vielen Aufstockern in der Dienstleistungsbranche nahezu regelmässig Verlust in der Hartz4-Berechnung bescheren.Es gibt in dieser Sache 2 Gerichtsurteile, leider mit unterschiedlichem Ergebnis. Nun stellt sich nicht nur mir die Frage; wonach müssen die Jobcenter denn nun handeln bzw. dürfen sie aufgrund der verschiedenen Urteile überhaupt Trinkgelder anrechnen.Hier ist dringender Handlungsbedarf gefordert, von daher möchte ich höflich darum bitten. Vielen Dank.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
04.07.2018
Vetoomus päättyy:
16.08.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.2.2021
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan