Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von Trinkgeldern auf Hartz IV

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
125 Støttende 125 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

125 Støttende 125 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass Trinkgelder nicht auf Hartz IV angerechnet werden dürfen.

Grunnen til

Trinkgelder sind weder regelmässig, noch in gleichbleibender Höhe zu erwarten und auch nicht belegfähig. Ob viel oder wenig oder überhaupt ist zudem branchenabhängig. Eine hübsche nette Kellnerin bekommt mit Sicherheit mehr, als z.B.ein Taxifahrer.Warum dürfen Jobcenter dann eine Pauschale von z.B. 60,00 Euro mtl. anrechnen. Das dürfte wohl vielen Aufstockern in der Dienstleistungsbranche nahezu regelmässig Verlust in der Hartz4-Berechnung bescheren.Es gibt in dieser Sache 2 Gerichtsurteile, leider mit unterschiedlichem Ergebnis. Nun stellt sich nicht nur mir die Frage; wonach müssen die Jobcenter denn nun handeln bzw. dürfen sie aufgrund der verschiedenen Urteile überhaupt Trinkgelder anrechnen.Hier ist dringender Handlungsbedarf gefordert, von daher möchte ich höflich darum bitten. Vielen Dank.

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