187 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bereits gezahlte Nothilfen infolge der Flutkatastrophe von Mai/Juni 2013 nicht mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet werden.
Raison
Eine Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 05. Juni 2013 beeinhaltet, dass bereits gezahlte Nothilfen mit den Hartz IV-Leistungen im SGB II verrechnet werden. Der Grund sind die teilweise widersprüchlichen Regelungen zur Anrechnung von Hochwasserhilfen für Hartz IV-Betroffene.Wer etwa seinen kompletten Hausrat an die Fluten verloren hat und deshalb von Bund, Land oder Kommune eine Soforthilfe erhält, muss damit rechnen, dass in diesem Fall ihm das Jobcenter kein Möbelgeld mehr zahlen wird. Zwar haben Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzurechnen sind, doch das gilt nicht für Erstausstattung.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
17/06/2013
Fin de la pétition:
29/07/2013
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-17-11-81503-052092Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass bereits gezahlte Nothilfen infolge der Flutkatastrophe vom
Mai bzw. Juni 2013 nicht mit „Hartz IV-Leistungen“ verrechnet werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass in Fällen, in denen
Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die infolge der
Flutkatastrophe eine Soforthilfe erhielten, damit rechnen müssten, dass ihnen das
Jobcenter keinen Zuschuss für die Beschaffung von Möbeln bzw. Hausrat zahle. Die
zu Grunde liegenden Regelungen von Bund... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.