Bölge : Almanya

Arbeitslosengeld II - Keine Verrechnung von Flutnothilfen

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Deutschen Bundestag
187 Destekleyici 187 İçinde Almanya

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bereits gezahlte Nothilfen infolge der Flutkatastrophe von Mai/Juni 2013 nicht mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet werden.

Gerekçe

Eine Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 05. Juni 2013 beeinhaltet, dass bereits gezahlte Nothilfen mit den Hartz IV-Leistungen im SGB II verrechnet werden. Der Grund sind die teilweise widersprüchlichen Regelungen zur Anrechnung von Hochwasserhilfen für Hartz IV-Betroffene.Wer etwa seinen kompletten Hausrat an die Fluten verloren hat und deshalb von Bund, Land oder Kommune eine Soforthilfe erhält, muss damit rechnen, dass in diesem Fall ihm das Jobcenter kein Möbelgeld mehr zahlen wird. Zwar haben Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzurechnen sind, doch das gilt nicht für Erstausstattung.

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Haberler

  • Pet 4-17-11-81503-052092Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass bereits gezahlte Nothilfen infolge der Flutkatastrophe vom
    Mai bzw. Juni 2013 nicht mit „Hartz IV-Leistungen“ verrechnet werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass in Fällen, in denen
    Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die infolge der
    Flutkatastrophe eine Soforthilfe erhielten, damit rechnen müssten, dass ihnen das
    Jobcenter keinen Zuschuss für die Beschaffung von Möbeln bzw. Hausrat zahle. Die
    zu Grunde liegenden Regelungen von Bund... daha ileri

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