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Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.
A petíció címzettje: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bereits gezahlte Nothilfen infolge der Flutkatastrophe von Mai/Juni 2013 nicht mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet werden.
Indoklás:
Eine Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 05. Juni 2013 beeinhaltet, dass bereits gezahlte Nothilfen mit den Hartz IV-Leistungen im SGB II verrechnet werden. Der Grund sind die teilweise widersprüchlichen Regelungen zur Anrechnung von Hochwasserhilfen für Hartz IV-Betroffene.Wer etwa seinen kompletten Hausrat an die Fluten verloren hat und deshalb von Bund, Land oder Kommune eine Soforthilfe erhält, muss damit rechnen, dass in diesem Fall ihm das Jobcenter kein Möbelgeld mehr zahlen wird. Zwar haben Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzurechnen sind, doch das gilt nicht für Erstausstattung.
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letöltés (PDF)A petíció részletes meghatározása
A petíció elkezdődött:
2013. 06. 17.
A petíció véget ér:
2013. 07. 29.
Terület:
Németország
Kategória:
Ùjdonságok
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
2015. 11. 18. -on,-en,-ön,-án,-énPet 4-17-11-81503-052092Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass bereits gezahlte Nothilfen infolge der Flutkatastrophe vom
Mai bzw. Juni 2013 nicht mit „Hartz IV-Leistungen“ verrechnet werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass in Fällen, in denen
Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die infolge der
Flutkatastrophe eine Soforthilfe erhielten, damit rechnen müssten, dass ihnen das
Jobcenter keinen Zuschuss für die Beschaffung von Möbeln bzw. Hausrat zahle. Die
zu Grunde liegenden Regelungen von Bund... további
Vita
Még nincs CONTRA érv.