Arbeitslosengeld II - Zulassung von DE-Mail-Diensten in Jobcentern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 1 Abs. 5 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) vom 25. Juli 2013 zu streichen und die DE-Mail-Dienste auch für die Jobcenter zuzulassen, bzw. sie zur Teilnahme zu verpflichten.

Begründung

Auszug Gesetzestext: Dieses Gesetz gilt nicht für 3. die Verwaltungstätigkeit nach dem Zweiten Buch SozialgesetzbuchGerade für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II (sog."Hartz IV Bezieher") stellen die Portokosten für die Übersendung der - häufig leider unnötige, mehrfache und teilweise unrechtsmäßigerweise - angeforderten Nachweise und Urkunden einen hohen Kostenfaktor dar, zumal sich das Porto auf 70 Ct. erhöht hat. Eine DE-Mail kostet 0,39 Ct., also nur ca. die Hälfte und spart Papier und Druckerfarbe.Da in vielen Jobcentern die eingereichten Unterlagen "verloren" gehen, oder angeblich nicht zugestellt wurden, würden die häufig leider notwendigen und teuren Zusendungen per eingeschriebenem Brief in Papierform entfallen, da der Zugang per DE-Mail problemlos nachweisbar ist.Die Jobcenter geben in Ihren Schreiben inzwischen zwar normale E-Mail Adressen als Kontaktmöglichkeiten an. Praktiziert wird diese Möglichkeit allerdings nicht in jedem JC. E-Mails werden nicht beantwortet, oft nicht weiter geleitet und trotz Anfrage auch deren Eingang nicht bestätigt.Die Bundesagentur für Arbeit bietet übrigens bereits seit 11. Februar 2015 eine DE-Mail Kontaktadresse an!Im Übrigen ist die BA im Rahmen des Regelbedarfes auch für Leistungen nach dem SGB II zuständig. Allein daher müsste das DE-Mail Verfahren auch für das SGB II gelten.Es wurde nachgewiesen, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter immens hoch sind und die Jobcenter sogar Fördermittel zur Deckung von Verwaltungskosten verwenden.Das ist weder im Sinne der Arbeitsuchenden, noch der Steuerzahler und der Solidargemeinschaft.Die Kommunikation per DE-Mail würde erheblich zur Kosteneinsparung im Verwaltungsverfahren beitragen.Außerdem weisen die Jobcenter im Rahmen von Erstattungsforderungen regelmäßig darauf hin, dass sie zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet sind, Diess sollte auch für das Verwaltungsverfahren gelten und nicht nur für das Eintreiben von Geldern.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81503-031532

    Arbeitslosengeld II


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 1 Absatz 5 Nummer 3 des Gesetzes zur Förderung
    der elektronischen Verwaltung zu streichen und die DE-Mail-Dienste auch für
    Jobcenter zuzulassen, bzw. sie zur Teilnahme zu verpflichten.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, gerade für die
    Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellten
    die Portokosten für die Übersendung der angeforderten Unterlagen... weiter

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