Arbeitsschutz - Aufnahme weiterer Konkretisierungen zum Sammelplatz und Rettungs-/Notausgangspiktogramm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
3 Unterstützende 3 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

3 Unterstützende 3 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Aufnahme von weiteren Konkretisierungen zum Sammelplatz und Rettungs-/Notausgangspiktogramm in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sowie im Fluchtwege- und Rettungsplan gefordert.

Begründung

In die ASR A1.3 sollte aufgenommen werden, dass das Piktogramm für die Sammelstelle (E007) grundsätzlich gemeinsam mit einem Zusatzschild, welches den Geltungsbereich (z. B. Gebäude oder Firmenname) angibt, anzubringen ist.Begründung: Z. B. in dicht besiedelten Misch- und Industriegebieten häufen sich die entsprechenden Schilder. Oft herrscht Unklarheit zu welchen Unternehmen/Gebäude die jeweiligen Schilder gehören. Ohne einen entsprechenden Zusatz könnte auf das Sammelstellenpiktogramm verzichtet werden und einzig auf die Unterweisungen sowie die Flucht- und Rettungspläne verwiesen werden.In die ASR A2.3 sollte aufgenommen werden, dass die Fluchtwege am Sammelplatz enden.Begründung: Häufig sind die Wege außerhalb der Gebäude, die zum Sammelplatz führen, in einem schlechten Zustand. Auch werden sie nicht immer frei von Hindernissen gehalten. Die wesentlichen Anforderungen an Fluchtwege, die sich im Gebäude befinden, sollten auch für die Wegführung außerhalb des Gebäudes gelten. Für die Betreiber von Gebäuden sollte deutlicher werden, dass die Verantwortung (für die Planung und den Betrieb von Fluchtwegen) erst am Sammelplatz endet.In die ASR A1.3 sollte aufgenommen werden, dass die Piktogramme für den Rettungsweg/Notausgang (E001 und E002) die Laufrichtung hinter den durchquerten Türen angeben.Begründung: Sehr oft kommen die Piktogramme willkürlich zum Einsatz. D. h. willkürlich "läuft" der abgebildete Mensch nach rechts oder links, obwohl die Laufrichtung eindeutig durch den Verlauf des Rettungsweges vorgegeben wird und dann auch in dem Piktogramm so abgebildet werden sollte.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-803-037687

    Arbeitsschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Aufnahme von weiteren Konkretisierungen zum Sammelplatz
    und Rettungs-/Notausgangspiktogramm in die Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzkennzeichnungen sowie im Fluchtwege- und Rettungsplan
    gefordert.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, in die Arbeitsstättenregel ASR 1.3
    sollte aufgenommen werden, dass das Piktogramm für die Sammelstelle (E007)
    grundsätzlich gemeinsam mit einem Zusatzschild, welches den Geltungsbereich (z.... weiter

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