60 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge bschließen:Die Bundesregierung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß in Beipackzetteln zu Medikamenten nicht nur die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen, sondern auch der Grad der Persistenzen dieser Auswirkungen angegeben werden.
Begründung
Derzeit wird in Beipackzetteln zwar angegeben, welche Eintrittswahrscheinlichkeit von bestimmten Nebenwirkungen besteht, aber nicht deren "Schwere". So ist es sicher ein essentieller Unterschied für die Lebensplanung eines betroffenen Patienten, ob in den jeweiligen Indikations-/Anwendungsbereichen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von "selten" für tempopräre Hautausschläge (z.B. Wirkstoff Ibuprofen) gegeben ist oder eine Eintrittswahrscheinlichkeit "sehr selten" für permanente bis zum Abriß gehende Achillessehnenschädigungen (z.B. bei Antibiotika aus der Gruppe der sog. Neuen Fluorchinolone) gegeben ist. Im zweiten Fall wird der Grad der Notwendigkeit, Alternativen zu prüfen, weit höher liegen müssen als im ersten Fall.Eine (unbeschadet rechtlicher Aspekte) unterlassene Patientenaufklärung wird im erstgenannten Fall nicht die schwerwiegenden Folgen haben können wie im zweitgenannten Fall.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
29.03.2016
Petition endet:
05.05.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-15-2120-030103Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert, dass in Beipackzetteln zu Medikamenten nicht nur die
Eintrittswahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen, sondern auch der Grad der
Persistenzen dieser Auswirkungen angegeben wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 60 Mitzeichnungen sowie 11 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.