Arzneimittelwesen - Angaben zu Nebenwirkung von Medikamenten qualifizieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge bschließen:Die Bundesregierung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß in Beipackzetteln zu Medikamenten nicht nur die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen, sondern auch der Grad der Persistenzen dieser Auswirkungen angegeben werden.

Begründung

Derzeit wird in Beipackzetteln zwar angegeben, welche Eintrittswahrscheinlichkeit von bestimmten Nebenwirkungen besteht, aber nicht deren "Schwere". So ist es sicher ein essentieller Unterschied für die Lebensplanung eines betroffenen Patienten, ob in den jeweiligen Indikations-/Anwendungsbereichen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von "selten" für tempopräre Hautausschläge (z.B. Wirkstoff Ibuprofen) gegeben ist oder eine Eintrittswahrscheinlichkeit "sehr selten" für permanente bis zum Abriß gehende Achillessehnenschädigungen (z.B. bei Antibiotika aus der Gruppe der sog. Neuen Fluorchinolone) gegeben ist. Im zweiten Fall wird der Grad der Notwendigkeit, Alternativen zu prüfen, weit höher liegen müssen als im ersten Fall.Eine (unbeschadet rechtlicher Aspekte) unterlassene Patientenaufklärung wird im erstgenannten Fall nicht die schwerwiegenden Folgen haben können wie im zweitgenannten Fall.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2120-030103Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass in Beipackzetteln zu Medikamenten nicht nur die
    Eintrittswahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen, sondern auch der Grad der
    Persistenzen dieser Auswirkungen angegeben wird.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 60 Mitzeichnungen sowie 11 Diskussionsbeiträge
    ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit... weiter

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