Arzneimittelwesen - Zulassung von MDMA als Arzneimittel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
233 Unterstützende 233 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

233 Unterstützende 233 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das die Substanz MDMA (3,4-Methylendioxy-N- methylamphetaminvon) von dafür ausgebildeten Therapeuten in der Psychotherapie zu Behandlung verschiedenster psychischer & emotionaler Belastungen angewendet werden darf.

Begründung

MDMA, auch besser bekannt als Ecstasy, ist eine euphorisierende Substaz die in den 90ger Jahren besonders in der Rave Scene an Beliebtheit gewann.Schon früh erkannte man, das diese Substanz einen hohen psychotherapeutischen Nutzen hat.So konnten Studien aus den USA belagen das so zum Beispiel traumatische Erlebnisse verarbeitet wurden oder der Umgang von Krebspatienten mit deren Erkrankung verbessert wurde.Es ist nachgewiesen das MDMA nicht körperlich abhänig macht und die größe Gefahr be Nutzung dieser Subtanz Dehydrierung ist, da MDMA das Hunger- & Durstempfinden unterdrückt.Der Nutzen den MDMA auf die allgemeine Gesundheit haben kann, rechtfertigt kein weiteres Verbot für die Anwendung dieser Substanz im psychotherapeutischen & psychiatrischen Bereich..

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-2120-042092Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass die Substanz MDMA (3,4-Methylendioxy-N-
    methylamphetamin) bekannt als Wirkstoff von "Ecstacy", von dafür ausgebildeten
    Therapeuten in der Psychotherapie zur Behandlung verschiedenster psychischer und
    emotionaler Belastungen angewendet werden darf.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 233 Mitzeichnungen sowie
    25 Diskussionsbeiträge... weiter

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