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Aufforderung zur strikten Einhaltung des Völkerrechts bei Bundeswehreinsätzen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Petition addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages.

Ich wende mich heute mit einem dringenden Appell an Sie. In Anbetracht der instabilen weltpolitischen Lage und der aktuellen militärischen Eskalationen, insbesondere im Nahen Osten, fordere ich Sie auf, Ihre Verantwortung als Mitglied des Deutschen Bundestages wahrzunehmen und jeglicher Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen zu widersprechen, die nicht zweifelsfrei durch das Völkerrecht legitimiert sind.

1. Die Bundeswehr als Parlamentsarmee und das Grundgesetz
Die Bundeswehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. BVerfGE 90, 286) eine Parlamentsarmee. Dies bedeutet, dass jeder bewaffnete Einsatz der Zustimmung des Bundestages bedarf. Dieser „Sicherheitsriegel“ wurde bewusst geschaffen, um einen Missbrauch deutscher Streitkräfte, wie er in der deutschen Geschichte zu verheerenden Katastrophen führte, strukturell zu verhindern.
Rechtsquelle: Gemäß Art. 26 Abs. 1 GG sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.

2. Primat des Völkerrechts und der UN-Charta
Ein Einsatz deutscher Soldaten darf nur im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit erfolgen (Art. 24 Abs. 2 GG).
Argumentation: Eine bloße Berufung auf Bündnistreue (NATO/Partner) reicht nicht aus, wenn die Handlungen der Partner das Gewaltverbot der UN-Charta (Art. 2 Abs. 4) verletzen.
​Beispiel: Die Erfahrungen aus dem Afghanistan-Einsatz („Deutschlands Freiheit wird am Hindukusch verteidigt“) und der überstürzte Abzug im Jahr 2021 zeigen in meinen Augen deutlich, dass geopolitische Interessen einzelner Verbündeter nicht mit den Sicherheitsinteressen Deutschlands oder dem Völkerrecht deckungsgleich sein müssen.

3. Schutz vor politischem Missbrauch und aktuellen Eskalationsgefahren
​Mit großer Sorge beobachte ich die aktuelle Rhetorik und das Handeln internationaler Akteure. Es darf nicht zugelassen werden, dass deutsche Soldaten in Konflikte hineingezogen werden, die durch die Interessen der aktuellen US-Administration oder der israelischen Regierung unter Benjamin Netanjahu (gegen den bereits internationale strafrechtliche Prüfverfahren im Raum stehen) forciert werden.

Angesichts der unzuverlässigen und teils faktisch falschen Aussagen führender Politiker, wie etwa Donald Trump bezüglich der NATO-Beiträge und der Unterstützung durch die Alliierten nach dem 11. September 2001, ist eine kritische Distanz und eine Faktenprüfung unabdingbar.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts. Damit ist sie rechtlich verpflichtet, die Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu achten. Wenn gegen Mitglieder einer ausländischen Regierung – wie im Falle Benjamin Netanjahus – Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit laufen oder Haftbefehle vorliegen, gebietet es die verfassungsrechtliche Treue zum Völkerrecht, jede militärische Kooperation, die diese Handlungen unterstützen könnte, sofort einzustellen. Eine indirekte Unterstützung von Akteuren, die im Verdacht stehen, das humanitäre Völkerrecht zu missachten, untergräbt die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Rechtsstaat.

Das Aggressionsverbrechen: Gemäß Art. 8 bis des Römischen Statuts ist die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellt, als Verbrechen der Aggression definiert.

Präventivschlag-Doktrin: Warnen Sie die Abgeordneten ausdrücklich davor, völkerrechtswidrige „Präventivschläge“ gegen den Iran (z.B. gegen Atomanlagen oder Infrastruktur) durch die USA oder Israel politisch oder logistisch zu unterstützen, solange kein unmittelbar bevorstehender Angriff gemäß Art. 51 UN-Charta (Selbstverteidigungsrecht) nachgewiesen ist.

Die Bündnistreue innerhalb der NATO (Art. 5 Nordatlantikvertrags) ist kein Blankoscheck für völkerrechtswidrige Abenteuer. Wenn ein Bündnispartner – wie durch die Rhetorik von Donald Trump angedeutet – die Solidarität einseitig aufkündigt oder transnationale Institutionen diskreditiert, entfällt die Geschäftsgrundlage für eine bedingungslose Gefolgschaft. Deutschland darf nicht aus einer falsch verstandenen Nibelungentreue heraus in Kriege hineingezogen werden, die ausschließlich den innenpolitischen oder geostrategischen Interessen einer fremden Administration dienen.

4. Meine Forderung an Sie
​Ich fordere Sie daher auf:
Stimmen Sie keinem Mandat zu, das nicht durch ein eindeutiges UN-Mandat gedeckt ist.
Verhindern Sie eine Beteiligung an militärischen Handlungen im Kontext eines drohenden Iran-Konflikts, solange die völkerrechtliche Legitimation nicht zweifelsfrei durch die Vereinten Nationen festgestellt wurde und sorgen Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten dafür, dass „Nie wieder“ nicht nur eine Floskel bleibt, sondern gelebte parlamentarische Praxis.

Reason

Einsatz der Bundeswehr als Parlamentsarmee gemäß rechtlich bestehender Grundlagen. Es steht zu befürchten, dass gewählte Volksvertreter bei Androhung durch Trump und Konsorten einknicken und bestehendes Recht durch Rechtskonstrukte versuchen zu verwässern bzw. zu umgehen.

Thank you so much for your support, Karlheinz Linke, Nürnberg
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Petition details

Petition started: 03/29/2026
Collection ends: 09/28/2026
Region: Germany
Topic: Foreign affairs

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