Region: Tyskland
Trafik

Aufhebung des Mikrofonverbotes für CB-Funker während der Fahrt

Petitionen är riktat mot
Bundesverkehrsministerium
1 161 Stödjande 1 133 i Tyskland

Insamlingen är klar

1 161 Stödjande 1 133 i Tyskland

Insamlingen är klar

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inskickad den 12.1.2021
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Drucksache 556-17 hat der Bundesrat eine Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) erwirkt, die sich negativ auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirkt.

Im Paragraf 23 wurde festgelegt, dass auch Mikrofone von Funksprechgeräten während der Fahrt nicht mehr genutzt werden dürfen, was die Sicherheitskommunikation und auch die berufliche Kommunikation von Mitarbeitern im Service, im Sicherheits- oder Speditionsbereich nahezu unmöglich macht, wenn mit Sprechfunkgeräten gearbeitet wird, weil Mobiltelefone ("Handys") während der Fahrt ja nicht genutzt werden dürfen.

Auf Initiative von betroffenen Interessenverbänden wurde bei der letzten Änderung im Bundesrat im Paragraf 52 (StVO) eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche die Nutzung von direkt mit dem Funkgerät verbundenen Mikrofonen bis zum 30.6.2020 erlaubt hat. Danach so nahm man an, sollten Freisprecheinrichtungen für Funk nachgerüstet werden. Zum einem ist dies nach unserer Kenntnis im Bereich der LKW´s schwierig und nicht geschehen. Zum anderen ist dies im Kurzwellenfunk (dazu gehört auch der CB-Funk) auch technisch in allen anderen Fahrzeugen schwierig. Von daher war es vom Gesetzgeber weise die Funkmikrofone vorerst befristet von dem Nutzungsverbot auszunehmen.

Diese Lösung hat sich bewährt und muss daher unbefristet verlängert werden.

Viele LKW-Fahrer und sozial engagierte Zivil-Personen haben CB-Funk oder Amateurfunk im Auto.

Nur ein einfaches Beispiel: Die Straßenmeistereien warnen seit Jahren erfolgreich die LKW Fahrer automatisch per CB-Funk vor Gefahrenstellen durch Baustellen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Dadurch wurden nachweislich viele Unfälle vermieden. Wenn die LKW-Fahrer in Zukunft keinen CB-Funk, auch nicht mehr passiv nutzen, weil sie während der Fahrt nicht aktiv funken dürfen, verpuffen diese Warnungen. Dadurch steigt das Unfallrisiko wieder, anstatt dass es sinkt. Wollen Sie das wirklich?

Wir lehnen Paragraf 23 der STVO in der aktuellen Form nach wie vor ab, weil er die Sicherheit im Straßenverkehr nicht verbessert, sondern verschlechtert.

Die Sicherheit im Auto ist wichtig. Sicherheit entsteht aber nur durch Verständnis und Überzeugung und nicht durch Verbote, die in der Praxis kaum zu kontrollieren sind. Unsere Polizei ist schon heute stark überlastet. Wollen Sie es verantworten, dass Einbrüche und andere Verbrechen unaufgeklärt bleiben, nur weil die Polizei gerade schauen muss, ob ein Berufs- oder Hobbyfunker ein Mikrofon in der Hand hält?

In unser teilweise mehr als 30 jährige praktischen Erfahrung als CB-Funker oder lizenzierter Funkamateur, sind uns keinerlei schwerwiegenden Unfälle bekannt geworden, die durch CB-Funker oder Funkamateure verursacht wurden, weil sie ein Funkgerät während der Fahrt bedient haben.

Auch Ihnen wird ein CB-Funker oder Funkamateur, der im Fahrzeug ein Funkgerät hat, bei einer Panne oder Unfall gerne helfen, bitte bedenken Sie das.

Der/die Funkkollege/in vor Ort, wird unmittelbar per Funk Kontakt mit einen anderen Funkkollegen/in aufnehmen, welche/r wiederum Rettungskräfte über die 112 alarmiert. CB-Funk und Amateurfunk können dezentral arbeiten, das heißt dies Techniken arbeiten auch dort wo es mit Mobilfunktelefonen keinen Empfang gibt oder auch, wenn das Mobilfunknetz aus welchen Gründen auch immer ausgefallen ist.

Durch die aktuelle Gesetzeslage wird die mobile Nutzung des Funkgerätes quasi verhindert oder unmöglich gemacht. Die Industrie bietet teilweise "Freisprecheinrichtungen" an, die nur über komplexe Zusatz-Verkabelungen nutzbar sind oder mit dem Geräuschpegel in einem LKW nicht klar kommen.

Unser Vorschlag ist relativ einfach und hat keinerlei Folgekosten für Staat und Politik: Nehmen Sie das Halten eines Funk-Mikrofons aus dem Paragraphen 23 heraus oder behalten Sie den Ausnahmetatbestand im Paragraphen 52 und streichen sie darin die Frist 30. Juni 2020 und verlängern sie diese dauerhaft oder auch nur für weiter 5 Jahre um zu evaluieren, ob dadurch Unfälle verursacht werden oder eben nicht.

Wir danke Ihnen.

Die Hotel November DX Group vertreten durch Michael Sloboda und der „Runde Tisch CB Funk“ (RTCB) vertreten durch Henning Gajek

https://www.hndx.de

https://www.rtcb.de

Orsak

Dieses Mikrofonverbot geht vollkommen am eigentlichen Ziel vorbei.

Die Bedienung der CB-Funkgeräte im Kfz, ist nicht mit der Bedienung von Smartphones vergleichbar.

Für weitere Begründungen, siehe unsere geforderte Änderungen.

Tack för ditt stöd, Michael Sloboda Från Schaafheim
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Nyheter

  • Liebe Unterstützende,

    gute Nachrichten: Der Petition wurde teilweise entsprochen! Den genauen Abschlussbericht des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang als PDF.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 1-19-12-9213-042371 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Beim drücker der TX Taste und sprechen ins Mikro wird mal nur minimal abgelenkt, trinken, rauschen usw. lenkt mindestens genauso ab und wird nicht verboten. Wenn würde eher die Bediehnung ablenken aber die ist von dem Verbot nicht betroffen. Dieses Verbot ist völliger Blödsinn. Es ist aber ein Armutszeugnis das die großen Funkverbände hier nichts unternehmen !!! Wo bleiben der DARC oder VFDB mit Ihren 10 tausenden Mitgliedern ???

CB Funk retet Leben, und verstößt nicht gegen die Meinigungsfreiheit. Also was soll das.

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