Regio: Bayern, Baden Wuerttemberg, Hessen, Rheinland Pfalz
Afbeelding van de petitie Aufnahme der Deutschen Zivilangestellten der NATO-Truppen in den Oeffentlichen Dienst der Bundesrepu
Buitenlands beleid

Aufnahme der Deutschen Zivilangestellten der NATO-Truppen in den Oeffentlichen Dienst der Bundesrepu

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Bundesregierung Deutschland

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  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

De petitie is gericht aan: Bundesregierung Deutschland

Seit 1955 beschaeftigt die USA deutsche Zivilangestellte und diese werden aus US-Steuergeldern finanziert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung und den darauffolgenen 2+4 Vertraegen, faellt der Besatzungsstatus der USA, gegenueber der Bundesrepublik, weg. Seit 1990 sind kontinuierliche Personal-Abbaumassnahmen bei den deutschen Zivilangestellten erkennbar. Wir fordern, dass die deutsche Bundesregierung partenerschaftlich Ihrer Verantwortung gegenueber der USA umsetzt, d.h. fuer die deutschen Zivilangestellten Schutz zu gewaehrleisten und die finanzeillen Verbindlichkeiten, die daraus entstehen, zu uebernehmen. Dies kann die Deutsche Bundesregierung dadurch erreichen, dass Sie alle deutschen Zivilangestellten der US-Armee in den Oeffentlichen Dienst der Deutschen Bundesregierung aufnimmt.

Unsere Forderung ist klar im Titel unserer Petion formuliert. Wir bedanken uns im Voraus fuer Ihre Unterstuetzung.

Reden

Partnerschaftliches Verhalten: USA-Bundesrepublik Verantwortung fuer deutsche Arbeitnehmer Sicherung und Schutz der deutschen Arbeitnehmer

Bedankt voor je steun

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 06-09-2012
De petitie eindigt: 05-11-2012
Regio: Bayern, Baden Wuerttemberg, Hessen, Rheinland Pfalz
Categorie: Buitenlands beleid

Nieuws

Lange genug schon sind die Zivilangestellten der US Streitkräfte stiefmütterlich behandelt worden. Transfergesellschaften und gut gemeinte aber meist schlecht durchgeführte Qualifikationsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein!

Natürlich dürfen sich diese wie andere freigesetzte Arbeitskräfte um Stellen im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft bewerben. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung wäre ein Verstoß gegen das gesetzlich vorgegebene Diskriminierungsverbot. Qualifikation und Leistung sollte alleinig entscheiden.

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