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Petition is addressed to: Gemeinderat Freiburg, VAG
Der Straftatbestand des „Erschleichen von Leistungen“ § 265a StGB wurde 1935 während des Nationalsozialismus eingeführt. Dieser Paragraf sorgt dafür, dass wer in Deutschland ohne Fahrkarte Bus oder Bahn fährt, neben dem erhöhten Beförderungsentgelt, welches an das Verkehrsunternehmen gezahlt wird, auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Eine Verurteilung wegen einem Verstoß gegen § 265a StGB führt meist zu einer Geldstrafe. Das Problem: Wer sich ein Ticket für 2,90 € nicht leisten kann, wird erst recht keine Geldstrafe von mehreren hundert Euro bezahlen können. Stattdessen wird die Strafe dann durch die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Auf diese Weise kann ein Fahren ohne Fahrschein in Deutschland dazu führen, dass Menschen ins Gefängnis müssen - 25 % aller Ersatzfreiheitsstrafen gehen darauf zurück.
Von den Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrschein absitzen sind die allermeisten arm, psychisch oder suchtkrank oder obdachlos. Was der § 265a StGB also eigentlich bestraft ist nicht das Fahren ohne Fahrschein, sondern Armut. Das kann nur als rechtspolitische Fehlentwicklung verstanden werden. Denn Gefängnisstrafe stellt die schwerste Sanktion dar, die unser Strafrecht zu bieten hat. Das tatsächliche Unrecht, dass durch Schwarzfahren entsteht, ist wohl kaum so hoch, dass es diese Folge rechtfertigt. Und auch der Schaden, der dadurch entsteht, ist verschwindend gering und wird schon durch das erhöhte Beförderungsentgelt weit überschritten.
Die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein ist darüber hinaus auch wirtschaftlicher Unsinn: Ein Hafttag kostet den Staat rund 180 €. Die Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahren ohne Fahrschein sorgen jährlich für Haftkosten von ca. 40 Millionen Euro. Warum wird dieses Geld nicht dafür genutzt den Menschen zu helfen oder den öffentlichen Nahverkehr günstiger zu machen?
In der letzten Bundesregierung bestanden Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren – ein Vorhaben, das mittlerweile aber scheinbar wieder aufgegeben wurde. Die guten Neuigkeiten: Wir müssen nicht auf eine Abschaffung des § 265a StGB auf Bundesebene warten. Wir können dafür sorgen, dass bei uns Freiburg das Fahren ohne Fahrerlaubnis einfach nicht mehr angezeigt wird. Denn § 265a StGB wird nur auf Antrag verfolgt. Wenn also hier in Freiburg Menschen wegen „Erschleichen von Leistungen“ ins Gefängnis müssen, dann nur weil die Freiburger Verkehrs AG (VAG) zuvor eine Anzeige gestellt hat. Die VAG aber ist ein städtischer Betrieb, und als solcher untersteht sie dem Gemeinderat. Der Gemeinderat kann die VAG anweisen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis einfach nicht mehr anzuzeigen. Auch die VAG kann selber darauf verzichten. 13 Städte in Deutschland sind diesen Schritt bereits gegangen und es werden immer mehr. Wir fordern daher den Freiburger Gemeinderat auf, sich diesen Städten anzuschließen und auch hier in Freiburg die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein endlich zu beenden. Denn Menschen ins Gefängnis zu stecken, die eine Fahrkarte für 2,90 € nicht zahlen können entspricht nicht der intendierten Stoßrichtung des Strafrechts, ist wirtschaftlich unsinnig und vor allem zutiefst ungerecht.
Reason
Niemand sollte aus Armut ins Gefängnis müssen!
Petition details
Petition started:
05/04/2025
Petition ends:
11/03/2025
Region:
Freiburg im Breisgau
Topic:
Welfare
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und wenn ich mir keinen Fernseher oder kein Auto leisten kann, dann darf ich es mir auch einfach nehmen?
Why people sign
Ersatzfreiheitsstrafen (generell) führen zu einem Zweiklassensystem in Bezug auf Strafbarkeit...für manche sind 300€ (fast) nichts, für manche ein ganzer Monat Gefängnis. Das ist zutiefst ungerecht.
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Beim Fahren oder Fahrschein erwischt zu werden darf kein Grund für eine weiter kriminalisierende, stigmatisierende und prekarisierende Freiheitsstrafe sein!