Petition richtet sich an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die zuständigen BAföG-Ämter sind aufgrund der saarländischen Prüfungsordnung (APO-FSP) und der curricularen Bedingungen in Verbindung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes und den darauf bezogenen Weisungen des saarländischen Ministeriums für Gesundheit und Soziales nicht in die Lage versetzt, die folgenden Ziele des Gesetzes vollständig umzusetzen:
1. Übernahme der sonstigen Kosten der Ausbildung
2. Unterhaltszahlungen bis zum Ende der Ausbildung
Begründung
Aufgrund der verpflichtenden Lehr- und Lernveranstaltungen nach der ersten Teilprüfung sind die Schüler*innen auch zeitlich nicht in der Lage einer existenzsichernden entgeltlichen Beschäftigung in vollem Umfang nachzugehen. Demzufolge können die Auszubildenden ohne die Zahlungen für den Zeitraum zwischen der ersten Teilprüfung und dem Beginn des fachpraktischen Ausbildungsabschnittes ihren lebensnotwendigen Unterhalt nicht selbst bestreiten, weshalb die Existenz vieler in dieser Zeit gefährdet ist. Die finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Maßnahme, die in § 1 AFBG sichergestellt werden sollte, ist auch in diesem zeitlichen Rahmen notwendig.
Um die nötige Anzahl gut ausgebildeter Fachkräfte im Bereich Erziehung und Bildung gewährleisten zu können, bedarf es einer dauerhaften finanziellen Existenzsicherung – auch während der Ausbildung.