Aus einem Minijob-Verbot entstehen keine neuen Pflegekräfte

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Flexible Minijobs in Pflege, Betreuung und Gesundheit müssen erhalten bleiben
Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, die geplante Reform der Minijobs nicht als pauschales Verbot umzusetzen.

Flexible Zusatzarbeit muss auch künftig fair, transparent und praxistauglich möglich bleiben - besonders dort, wo jede verfügbare Arbeitsstunde zählt: in der Pflege, Betreuung, Gesundheit und sozialen Versorgung.

Wir unterstützen das Ziel besserer sozialer Absicherung. Missbrauch muss verhindert werden. Gute Arbeit braucht faire Regeln.

Aber Minijobs pauschal als Problem zu behandeln, wird der Realität nicht gerecht.

Viele Menschen nutzen Minijobs bewusst als begrenzte flexible Zusatzarbeit: neben Hauptjob, Teilzeit, Studium, Familie, Rente oder anderen Verpflichtungen.

Deshalb fordern wir:

  1. Keine pauschale Abschaffung flexibler Zusatzarbeit.
  2. Eine klare Unterscheidung zwischen missbräuchlicher Dauerverdrängung regulärer Beschäftigung und echter freiwilliger Neben- oder Zusatztätigkeit.
  3. Besondere Berücksichtigung versorgungsrelevanter Bereiche wie Pflege, Betreuung, Gesundheit und soziale Dienste.
  4. Ausnahmen dürfen nicht nur für Schülerinnen und Schüler gelten. In Pflege, Betreuung und Gesundheit braucht es oft Erfahrung, Verlässlichkeit und volljährige Mitarbeitende.
  5. Erhalt flexibler Minijobs in Pflege, Betreuung und Gesundheit statt einer pauschalen Abschaffung.
  6. Die Reform muss klar zwischen Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung unterscheiden.
  7. Eine Reform, die soziale Absicherung stärkt, ohne Menschen aus geregelter Beschäftigung zu drängen.

Unser Ziel ist nicht, den Status quo unverändert zu erhalten. Unser Ziel ist der Erhalt flexibler Minijobs in Pflege, Betreuung, Gesundheit und sozialen Diensten - mit fairen Regeln, besserer Absicherung und klaren Grenzen gegen Missbrauch.

Begründung

Die Rentenkommission empfiehlt, Minijobs künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten.

Diese Empfehlung betrifft keine kleine Randgruppe.

In Deutschland waren zum 31. März 2026 rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gemeldet.

Davon arbeiteten laut Minijob-Zentrale, Quartalsbericht 1/2026 rund 6,55 Millionen im gewerblichen Bereich und rund 252.000 in Privathaushalten. Auch versorgungsnahe Bereiche wären betroffen. Allein im Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen gab es im März 2026 rund 774.000 gewerbliche Minijobberinnen und Minijobber laut Minijob-Zentrale, Quartalsbericht 1/2026. Gleichzeitig ist die Pflege bereits heute ein Engpassbereich. Die Arbeitslosenquote bei Pflegefachkräften liegt laut Bundesagentur für Arbeit bei nur 1,1 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren rund 31.000 Stellenangebote für Pflegekräfte bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.

Langfristig verschärft sich die Lage weiter: Bis 2049 könnten in Deutschland je nach Szenario 280.000 bis 690.000 Pflegekräfte fehlen. Der Bedarf an Pflegekräften steigt voraussichtlich um rund ein Drittel auf 2,15 Millionen, wie das Statistische Bundesamt berechnet hat.

Vor diesem Hintergrund wäre ein pauschales Minijob-Aus gerade für Pflege, Betreuung und Gesundheit riskant.

Denn aus einem Minijob-Verbot entstehen nicht automatisch neue Teilzeitkräfte. In vielen Fällen verschwinden genau die flexiblen Zusatzstunden, die heute helfen, Dienstpläne zu stabilisieren und Teams zu entlasten.

Gerade in der Pflege übernehmen viele Menschen einzelne zusätzliche Dienste. Sie helfen punktuell bei Krankheitsausfällen, Engpässen, Wochenenden, Urlaubszeiten oder kurzfristigen Bedarfslagen.

Diese Menschen suchen häufig keine zweite feste Teilzeitstelle. Sie wollen keine dauerhafte zusätzliche Verpflichtung. Sie möchten begrenzt und flexibel helfen.

Wenn solche kleinen flexiblen Einsätze unattraktiv, bürokratisch zu schwer oder rechtlich unmöglich werden, entstehen daraus nicht automatisch neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Oft fällt diese Hilfe einfach weg.

In der Pflege bedeutet das: weniger verfügbare Zusatzstunden, mehr Druck auf Dienstpläne, mehr Belastung für Stammpersonal und weniger Entlastung in einem ohnehin angespannten System.

Flexible Zusatzarbeit kann reguläre Beschäftigung nicht ersetzen. Das darf sie auch nicht.

Aber sie kann helfen, Lücken abzufedern, Teams zu entlasten und Versorgung zu stabilisieren.

Pflege braucht nicht weniger verfügbare Arbeitsstunden. Pflege braucht faire Regeln für jede verfügbare Hilfe.

Deshalb sagen wir:

Reform ja.
Missbrauch verhindern ja.
Soziale Absicherung stärken ja.
Aber flexible Minijobs in Pflege, Betreuung und Gesundheit müssen erhalten bleiben.

Aus einem Minijob-Verbot entstehen keine neuen Pflegekräfte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, medpool HR Solutions GmbH, Düsseldorf
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.06.2026
Sammlung endet: 28.12.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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Noch kein PRO Argument.

Ohne eine Minijobverbot entstehen auch keine neuen Pflegeberufe oder Arbeitszeiten in der Pflege. Es sollen lediglich die Sozialabgaben und Steuern gespart werden und das von Seiten des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers. Das ist und war falsch!

Warum Menschen unterschreiben

ja und das sofort.

Weil wir sonst den Laden dicht machen können.

Ich bin selbst betroffen und finde die Pläne mehr als schwachsinnig. Eher Beamte und Politiker mehr in die Verpflichtung nehmen!

Betrifft mich persönlich. Sollte der Gesetzentwurf durchkommen, ist für mich der Minijob neben meinem Hauptjob deutlich unattraktiv und müsste ihn aufgeben. Vor allem aber wird die schon jetzt schlechte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen noch schlechter. Das darf nicht passieren!

Ich halte das für den falchen Weg, der viele Menschen, die arbeiten möchten schaden wird.

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