Construcción

Ausbaubeiträge abschaffen in Bad Bramstedt

Peticionario no público.
Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach
550 Apoyo 498 En. Bad Bramstedt

El peticionario no ha hecho una petición.

550 Apoyo 498 En. Bad Bramstedt

El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Die Unterzeichner fordern die sofortige Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Bad Bramstedt.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Dezember 2017 die Pflicht der Städte und Gemeinden abgeschafft, von ihren Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge zu erheben. Das Gesetz ist seit 26.1.2018 in Kraft.

Zudem hat das Land Schleswig-Holstein im sogenannten Kommunalpaket Mittel bereitgestellt, um Kommunen diesen Schritt auch finanziell zu ermöglichen. Einige Städte und Gemeinden haben daraufhin schon die Abschaffung der entsprechenden Ortssatzungen beschlossen oder in die Wege geleitet (z.B. Eckernförde, Neumünster, Elmshorn …).

Die Stadtverordnetenversammlung Bad Bramstedt ist entsprechenden Anträgen der SPD und der FDP nicht gefolgt. CDU und Grüne beharren auf Beibehaltung der Abgaben.

Die Einnahmen der Stadt Bad Bramstedt daraus betrugen in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 72.000 EUR (einschl. Bleeck) in den letzten 10 Jahren ca. 67.000 EUR. Die erwähnten Hilfen des Landes betragen z.B. für 2018 ca. 130.000 EUR.

CDU und Grüne wollen die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen betreiben, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sogenannte Abrechnungsgebiete in der Stadt eingeführt werden. Die Schaffung der Abrechnungsgebiete ist rechtlich strittig und der Aufwand für die Verwaltung ist so groß, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.

Razones.

Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken, die als Anlieger an sanierten Straßen liegen. Die Nutzer werden nicht herangezogen. Das führt zu teilweise grotesken Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist die kommunalen Straßen laufend zu unterhalten, aber dieser Pflicht z.T. seit Jahrzehnten nicht nachgekommen sind.

Die Straße am Badesteig, die in 2018 für 285.000 EUR (Qu.: Haushalt Stadt Bad Bramstedt) saniert werden soll, ist ein Beispiel für die entstehenden Kosten, die dann auf die wenigen Anlieger umgelegt werden sollen. An der Straßen wie Wittrehm, Otto-Liebing-Weg, Goethering etc. werden folgen müssen.

Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus dem 19.Jahrhundert, das nicht in die moderne Gesellschaft gehört. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss.

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Die Strasse Sommerlandstieg, deren Nutzung "Nur für Anlieger" erlaubt ist, wird zu ca. 90 % illegal von Nichtanliegern und teilweise mit sehr hohen Geschwindigkeiten genutztt, Es ist dort schon mehrfach zu Unfällen mit Personenschäden gekommen. Gerade bei solche Strassen müssen die Anlieger jedoch prozentual die höchsten Strassenausbaubeiträge begleichen. Ist das fair???

Es muss erneut gekämpft werden. Am 13.9. erklärte der Bürgermeister Kütbach, dass er nun plötzlich doch laufende Ausbaubeiträge befürworte und auf die Beiträge an sich nicht verzichten könne. Das hörte sich bislang deutlich anders an, obwohl sich an den bekannten Zahlen nichts geändert hat.

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