Auskunft über geplante Steuererhöhungen oder Abgaben vor der Bundestagswahl am 26. September 2021

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundestag

Die Corona Pandemie hat enorme Summen an Gelder aus der Staatskasse verschlungen.
Nach Auskunft der Presseabteilung des Deutschen Bundestags (Finanzen/Antwort - 14.12.2020 (hib 1376/2020) https://www.bundestag.de/presse/hib/813386-813386
wird die Verschuldung folgendermaßen dargestellt: (Text wird zitiert)
Die Verschuldung der zur Europäischen Währungsunion gehörenden Länder beläuft sich auf rund 9,8 Billionen Euro. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/24817) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24294) hervorgeht, führt Frankreich die Liste der am höchsten verschuldeten Staaten in der Währungsunion mit einer Staatsverschuldung von rund 2,4 Billionen Euro an, gefolgt von Deutschland mit rund 2,3 Billionen Euro. Die Staatsverschuldung von Italien hat inzwischen eine Höhe von rund 2,1 Billionen Euro erreicht, die von Spanien rund 1,2 Billionen Euro.
(Ende: Zitat)
Es ist verständlich, wenn die Regierung, die Fraktionen und Parteien des Deutschen Bundestages Steuererhöhungen oder Abgaben planen oder in Erwägung ziehen. Theoretisch wären auch andere Maßnahmen möglich um das Defizit wieder auszugleichen. Kann das auch durch eine Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität erreicht werden? Welche wirtschaftlichen Investitionen werden getätigt und mit welchen Erwartungen? Welche Parteien möchten die Problematik der Staatsverschuldung auf welche Art und Weise lösen? Am 26. September 2021 sind Bundestagswahlen. Die Wählerinnen und Wähler zum Deutschen Bundestag haben das Recht Auskunft über diese Frage zu erhalten -und zwar vor der Wahl! Diese sind direkt davon betroffen. So sollen alle Parteien des Deutschen Bundestages ihr Konzept zur Bewältigung zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise vor der Bundestagswahl offenlegen.
Insbesondere sollen die Parteien offenlegen ob sie Gesetze ändern oder Steuern oder Abgaben anheben oder einführen möchten.

Begründung

Die Staatsbürgerinnen und -bürger haben das Recht über geplante Änderungen von Gesetzen bzw. Anhebung von Steuern oder Einführung von Abgaben rechtzeitig informiert zu werden. Diese Information ist nur dann rechtzeitig wenn sie vor den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September erfolgt. Es kommt auch exakt auf die Art von Steuern oder Abgaben an, falls diese erhoben oder erhöht werden sollten.
Die Artikel 5 und 20 des Grundgesetzes legen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Demokratieprinzip fest. Sie sind die wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Demokratische Entscheidungen - vor allem Wahlen - setzen informierte Staatsbürgerinnen und -bürger voraus. Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.
Alle staatlichen Organe müssen ihren Beitrag durch umfassende Informationsarbeit leisten. Das gilt in besonderem Maße für die Bundesregierung. Dieser Informationspflicht kommt die Bundesregierung durch die Arbeit des Presse- und Informationsamtes nach. Es bietet der Bevölkerung ein breites Spektrum an Dokumentationen und Broschüren über die Politik der Bundesregierung an.
Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren. Nur so kann jede Einzelne und jeder Einzelne die getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge richtig beurteilen, sie billigen oder verwerfen (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 44, 125 (164)).

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.02.2021
Sammlung endet: 10.05.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

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