Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Sanktionen gegen Russland so schnell und soweit möglich zu beenden. Die Deutsche Regierung möge sich innerhalb der EU für dieses Anliegen einsetzen.
Begründung
Zusammenfassung:Die Sanktionen gegen Russland schaden der deutschen, europäischen und russischen Bevölkerung und Wirtschaft.Sie schaffen einen Graben zwischen NATO und BRICS-Staaten.Beide Auswirkungen sind nicht im Sinn Deutschlands.Positive Wirkungen der Sanktionen sind nicht erkennbar.Völkerrechtsbrüche zu ahnden ist Aufgabe der UN, nicht Deutschlands, der EU, der USA oder der NATO.Ausführlich:1) Mögliche Gründe und Ziele der Sanktionena) Strafe für die "Annektierung" der Krimb) Verhinderung der russischen Einmischung in der Ostukrainec) Verhinderung weiteren russischen Expansionswillens2) Warum Russland nicht „nachgeben“ wird3) Auswirkungen der Sanktionena) Strafe für die "Annektierung" der KrimDie Interessen Russlands und der Bewohner der Krim sind einfach nachvollziehbar: Der größte Hafen der Schwarzmeerflotte liegt an der Krim - Die Krim fühlt sich traditionell Russland näher als der Ukraine - Russland kann den Krim-Bewohnern mehr Stabilität bieten als die Ukraine. Es war für die Bewohner der Krim naheliegend, sich Russland anzuschließen. Völkerrechtsbruch festzustellen und zu ahnden ist nicht Aufgabe Deutschlands, der NATO oder der EU. Russland zu zwingen, die Krim „zurückzugeben“ scheint sinnlos, siehe 2).b) Die Informationslage zur Ostukraine ist sehr widersprüchlich, "im Krieg stirbt als erstes die Wahrheit". Es gibt nach wie vor keine Beweise für eine Einmischung Russlands. Die Nato spricht beispielsweise von 1.000 russischen Soldaten, die OSZE Tage später von keinerlei Anzeichen für russische Truppen. Sollten sich die Sanktionen darauf beziehen, basieren sie also auf einem unbewiesenen Verdacht. Hier drängt sich die Erinnerung an den illegalen Angriffskrieg gegen den Irak 2003 nach vorn. c) Für die Ostukraine ist bekannt, dass sich die Menschen Russland sehr nah fühlen. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass Russland sich in Gebieten engagiert, die weniger "russlandnah" sind. "An Ihren Taten sollt ihr sie erkennen": Die Krim war sehr leicht zu "annektieren". Russland wird sich nicht in NATO-Staaten einmischen.2) Warum Russland nicht „nachgeben“ wirdUnabhängig davon was Russland gerade tut: Es ist kaum vorstellbar, dass es sich unter Druck setzen lässt, weder militärisch noch wirtschaftlich. Aufgrund der eigenen Stärke und des Rückhalts der BRICS-Staaten. Am 16.07.2014 haben die BRICS Staaten eine eigene Entwicklungsbank mit einem Mittelvolumen und einem Währungsreservefonds zu je 100 Mrd Dollar gegründet. Kurz vorher haben Russland und China die Gründung einer Ratingagentur beschlossen. Militärisch ist Russland nach wie vor eine Supermacht.3) Bisherige Auswirkungen der SanktionenDie Sanktionen scheinen bisher vor allem einen Graben zwischen NATO und BRICS Staaten zu schaffen. Das ist sehr riskant für Deutschland, wegen des umfangreichen Exports und der ständig wachsenden Macht der BRICS Staaten.Positive Auswirkungen der Sanktionen sind nicht erkennbar.Darum: Baldmöglichster Stopp der Sanktionen gegen Russland!
Außenpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Sanktionen gegen Russland so schnell
und so weit wie möglich aufgehoben werden.
In der Petition wird dargelegt, dass die Sanktionen gegen Russland nur schaden
würden, und zwar der deutschen, der europäischen und der russischen Bevölkerung.
Positive Auswirkungen der Sanktionen seien hingegen nicht erkennbar. Es würde
vielmehr zudem ein Graben zwischen den NATO-Staaten und den BRICS-Staaten
geschaffen.
Zu den weiteren Ausführungen wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 69 Diskussionsbeiträge
und 285 Mitzeichnungen eingegangen.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in
die parlamentarische Prüfung einbezogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Deutscher Bundestag und Bundesregierung messen den deutsch-russischen und den
europäisch-russischen Beziehungen große Bedeutung bei. Deutschland setzt sich seit
Jahrzehnten für einen konstruktiven Dialog mit Russland ein, aus der Überzeugung,
dass eine nachhaltige Sicherheit in Europa langfristig nur mit und nicht gegen
Russland erreicht werden kann.
Derzeit ist der Kontakt zur Russischen Föderation jedoch durch eine schwere Krise
erschüttert, da 70 Jahre nach Kriegsende in Europa durch die Verletzung der
Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine erneut Grenzen willkürlich
verändert worden sind. Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols
durch Russland und die fortlaufende Destabilisierung der Ostukraine beeinträchtigen
und gefährden die europäische Friedens- und Nachkriegsordnung und verletzen
internationales Recht auf eklatante Weise. Die Folge davon ist auch ein
Vertrauensverlust gegenüber Russland.
Die Europäische Union und Deutschland sehen sich gezwungen, auf das Vorgehen
Russlands mit einer klaren Positionierung zu antworten. Auf einer Sondersitzung der
EU-Staats- und Regierungschefs wurde am 6. März 2014 ein dreistufiges
Sanktionsregime beschlossen und – angesichts der fortlaufenden Verletzungen der
ukrainischen Souveränität und Integrität durch Russland – schrittweise umgesetzt.
Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass Sanktionen keinem Selbstzweck
dienen, sondern den Weg zu politischen Lösungen bereiten sollen. Deshalb sind die
europäischen Sanktionen bewusst so ausgestaltet, dass ein Rückweg zu politischen
Lösungen jederzeit möglich ist. Deutschland weist immer wieder darauf hin, dass die
Tür zu einem konstruktiven Dialog mit Russland offen bleibt.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag verfolgen die Entwicklungen in der
Ukraine mit großer Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich –
auch gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern – parallel zu den
Sanktionen an einer diplomatischen Lösung des Konfliktes. Ein Verzicht auf das
politische Instrument der Sanktionen - und damit eine stillschweigende Akzeptanz der
russischen Ukraine-Politik - ist im Rahmen der laufenden außenpolitischen
Anstrengungen zur Konfliktlösung in der Ukraine nicht vorgesehen.
Deutschland und die EU-Staaten unterstützen eine demokratische und
rechtsstaatliche Entwicklung einer unabhängigen und souveränen Ukraine, die den
Bürgern die freie Entscheidung über die Zukunft ihres Landes überlässt. Dies betrifft
auch die außenpolitische Ausrichtung.
Die Gestaltung der europäischen Nachbarschaftspolitik ist jedoch gegen niemanden
gerichtet und Russland war und ist eingeladen, sich dabei einzubringen. Maßstab
bleibt hierbei unabdingbar die Souveränität und Integrität der gemeinsamen Nachbarn.
Es ist weder die Sache Russlands noch der Europäischen Union, über deren
außenpolitische Ausrichtung zu entscheiden, sondern in erster Linie die Sache der
östlichen Nachbarn selbst. Sofern die Ukraine engere Beziehungen zur Europäischen
Union wünscht - von Mitgliedschaft war nicht die Rede -, so bedeutet dies nicht, dass
die Beziehungen zu Russland abzubrechen wären. Ganz im Gegenteil ist es seitens
der Europäischen Union wünschenswert, dass die Staaten der östlichen
Nachbarschaft auch untereinander und mit ihren Nachbarn, insbesondere mit
Russland, gute Beziehungen pflegen. Dies kann nur zum Nutzen aller sein und die von
allen europäischen Bürgern gewünschte Stabilität bringen.
Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss das Anliegen, auf Sanktionen
gegenüber Russland zu verzichten, nicht unterstützen. Die Sanktionen sind integraler
Bestandteil der derzeitigen EU-Außenpolitik. Der Petitionsausschuss kann nur
empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)