Auswärtige Angelegenheiten - Untersuchung zu Sicherheitsbehörden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

2.025 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.025 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden und die Ergebisse der Öffentlichkeit und dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, sollen daher alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden. Auf dieser Grundlage können sodann Grundrechtseingriffe aufgehoben oder verhindert werden, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist.Seit 2001 wurde eine Vielzahl an Grundrechtseingriffen im Rahmen des sogenannten "Kampf gegen den Terrorismus" vom Bundestag verabschiedet. Eine unabhängige Bewertung der seitdem erlassenen Gesetze kann eine rationale Debatte über den Stand von Grundrechten und Innerer Sicherheit in Deutschland unterstützen, die im Rahmen der Enthüllungen um die Abhörprogramme "Prism" und "Tempora" an der Zeit wäre.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.06.2013
Sammlung endet: 19.08.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-219-054011 Öffentliche Sicherheit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden
    Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden nach bestimmten Sachkriterien
    zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag
    zur Verfügung gestellt werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Schutz vor
    Kriminalität eine wichtige staatliche Aufgabe darstelle, die nur durch eine intelligente,
    rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher
    Erkenntnisse erfüllt werden könne. Daher sollten alle seit 2001 bestehenden und neu
    zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und
    insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien
    auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf
    ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten untersucht werden. Darauf basierend könnten
    Grundrechtseingriffe verhindert werden, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit möglich
    sei. Eine unabhängige Bewertung der seit 2001 im Rahmen des „Kampfes gegen den
    Terrorismus“ erlassenen Gesetze könne eine rationale Debatte über den Stand von
    Grundrechten und die innere Sicherheit in Deutschland unterstützen, die angesichts
    der Enthüllungen um die Abhörprogramme PRISM und TEMPORA an der Zeit wäre.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 2.025 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich der 17. und 18. Deutsche
    Bundestag intensiv mit der Aufklärung von Ausmaß und Hintergründen der
    Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste, insbesondere durch die NSA,
    befasst und am 20. März 2014 einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre
    eingesetzt hat. Hinsichtlich der Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses der
    18. Wahlperiode verweist der Ausschuss auf den umfangreichen Abschlussbericht auf
    Drucksache 18/12850. Ferner nimmt der Ausschuss u. a. auf die
    Drucksachen 17/14560, 17/14602, 17/14739, 17/14797, 18/59, 18/159, 18/162,
    18/164 und 18/168 Bezug. Die vorgenannten Dokumente können auf der Internetseite
    des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de eingesehen werden.

    Im Hinblick auf die mit der Petition geforderte Überprüfung der
    Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland hebt der Ausschuss hervor, dass die
    Bundesregierung diesem Anliegen bereits durch zahlreiche Evaluierungen
    nachgekommen ist.

    In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss insbesondere aufmerksam auf die
    Evaluierung des G10-Gesetzes, die „Peer Evaluationen“ im Rahmen der Europäischen
    Union, die Evaluierungen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz und dem
    Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, die Evaluierungen des Gemeinsamen
    Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes,
    die Evaluierung der PGFE (Projektgruppe Fortentwicklung BfV), die
    MAD-Schnittstellenevaluierung, die Evaluierung des Gesetzes zur Verfolgung der
    Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, die Evaluierung des
    Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus, die Evaluierung des
    Antiterrordateigesetzes, die Evaluierungen der Nachrichtendienste, die Evaluierung
    der §§ 4a, 20j und 20k Bundeskriminalamtgesetz, die Evaluierung des Gemeinsamen
    Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, die Evaluierung nach dem Gesetz zur
    Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und die Evaluierung des
    Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes.

    Besonders herauszustellen ist zudem der umfangreiche Bericht der
    Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland
    vom 28. August 2013, der auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern,
    für Bau und Heimat (BMI) unter dem Link
    www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/2013/regierungsk
    ommission-sicherheitsgesetzgebung.pdf?__blob=publicationFile eingesehen werden
    kann.

    Wesentlicher Auftrag der aus Vertretern des BMI und des Bundesministeriums der
    Justiz und für Verbraucherschutz sowie aus vier externen Experten
    zusammengesetzten Regierungskommission war es, die Sicherheitsgesetzgebung
    der vergangenen Jahre einer grundlegenden Überprüfung am Maßstab
    grundrechtlicher Freiheitsgewährungen und sicherheitspolitischer Erfordernisse zu
    unterziehen. Schwerpunkte des Berichts sind z. B. die Bereiche der
    nachrichtendienstlichen Befugnisse, die Abgrenzung polizeilichen und
    nachrichtendienstlichen Handelns sowie die neueren Tatbestände im
    Strafgesetzbuch. Außerdem wurden überbehördliche Zusammenarbeitsformen wie
    das GTAZ, die gemeinsamen Dateien oder die Rolle des Generalbundesanwaltes
    einer eingehenden Betrachtung unterzogen.

    Zu erwähnen ist ferner der Bericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus,
    der ebenfalls Feststellungen zum Sicherheitsbereich enthält.

    Ergänzend weist der Ausschuss darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag in
    seiner 197. Sitzung am 21. Oktober 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
    Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
    (Drucksache 18/9040) in der Fassung des Innenausschusses (Drucksache 18/10069)
    beschlossen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/197).

    Mit dem am 7. Dezember 2016 in Kraft getretenen Gesetz (BGBl. I S. 2746) soll
    sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen
    Kontrollgremiums intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen
    werden können. Zu diesem Zweck wurde u. a. das Amt eines hauptamtlichen
    „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ geschaffen.
    Er soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den
    anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des
    Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des
    Bundes auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen. Zudem wurden weitere
    Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere
    hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremiums, getroffen. Des Weiteren wird
    das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der
    Nachrichtendienste des Bundes durchführen.
    Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode wird
    betont, dass die Bundesregierung die in der 18. Wahlperiode geschaffene effektivere
    Kontrolle der Nachrichtendienste durch eine umfassende Wahrnehmung der
    Unterrichtungs- und Vorlagepflichten gegenüber den gesetzlich vorgesehenen
    Kontrollorganen unterstützen wird.

    Abschließend weist der Ausschuss u. a. auf den vom Parlamentarischen
    Kontrollgremium am 15. Januar 2018 vorgelegten Bericht über die Kontrolltätigkeit
    gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher
    Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017) auf
    Drucksache 19/422 hin.

    Vor diesem Hintergrund und angesichts der oben dargestellten zahlreichen
    Evaluierungen stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petition
    bereits Rechnung getragen wurde und wird.

    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage empfiehlt der
    Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    entsprochen worden ist.

    Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist
    mehrheitlich abgelehnt worden.

    Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen, ist
    ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)
  • am 08.06.2017

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