Region: Germany

Autobahnen - Erhöhung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf 180 km/h

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

68 signatures

The petition is denied.

68 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Zeitgemäße Anpassung der Richtgeschwindigkeit im Straßenverkehr von 130 km/h auf 180 km/h, um dem aktuellen Verkehrsfluss gerecht zu werden.

Reason

  1. Die Richtgeschwindigkeit vom 130 km/h ist von 1978 und dementsprechend nicht mehr zeitgemäß. 2. Die KFZs haben einen erheblichen technologischen Fortschritt in der Fahrstabilität, im Bremsverhalten und in der Fahrwegsausleuchtung gegenüber 1978 vollzogen. 3. Die Straßen auf denen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gültig ist, sind erheblich besser und sicherer ausgebaut als 1978. 4. Die Erhöhung auf 180 km/h spiegelt den aktuellen Verkehrsfluss auf den entsprechenden Straßen wieder. 5. Die heutige Zeit erfordert eine erhöhte Mobilität von den Bürgern, dem diese Erhöhung der Richtgeschwindigkeit gerecht wird.

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Petition details

Petition gestartet: 11/19/2014
Petition endet: 12/30/2014
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 1-18-12-9111-014184

    Autobahnen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Richtgeschwindigkeit im Straßenverkehr zeitgemäß
    von 130 km/h auf 180 km/h anzupassen, um dem Verkehrsaufkommen gerecht zu
    werden.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 68 Mitzeichnungen und 86 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des... further

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