Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die 43 Millionen Führerscheininhaber:innen in Deutschland soll keine Einzelanträge auf Umtausch stellen müssen. Die Führerscheine sollen automatisch erstellt und die Inhaber eine Information zur Abholung und Umtausch erhalten.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die bisherige Regelung in § 24a Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Führerscheinumtauschpflicht abgelöst und stattdessen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG die Führerscheinumtauschpflicht mit einer einheitlichen Umtauschfrist zum 19.01.2033 für alle Alt-Führerscheine neu geregelt wird und ohne Antrag für die Führerscheininhaber:innen neu geregelt wird und somit automatisch erfolgen kann.
Die neuen Führerscheine sollen - soweit möglich - auf der Grundlage der bereits vorliegenden Daten automatisch erstellt und umgetauscht werden, ohne das zuvor Anträge notwendig sind.
Notwendig sind:
- der alte Führerschein,
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 mal 35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme).
Alle Daten für den Umtausch liegen den Behörden bereits vor, auch das biometrische Lichtbild.
Vorschlag zur Vorgehensweise, um den Aufwand für alle erheblich zu reduzieren:
- Schnittstelle Führerscheinstellen/Bundesdruckerei.
- systematische und einheitliche Erfassung der bisherigen Führerscheindaten in den Führerscheinstellen (falls nicht bereits elektronisch erfasst).
- Vollautomatischer Abgleich der Daten der Führerscheinstellen mit den Daten in der Datenbank für die Personalausweise. (Stichworte: Matching und Dublettencheck)
- Neue Führerscheine automatisiert erstellen und gebündelte Auslieferung an die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes.
- Parallel dazu ein Informationsschreiben an den/die Führerscheininhaber(in).
- Abholung* gegen Abgabe des alten Führerscheins und ggf. Zahlung der Gebühr*.
Sicher gibt es einen kleinen Teil, der nicht automatisch umgetauscht werden kann. (Z.B. wenn es tatsächlich zwei mal eine Erika Mustermann gäbe, die am 12.08.1964 in Berlin geboren wurde - doch wie häufig ist dies der Fall?).
Wäre dies ernsthaft ein Problem? Wer nicht bis einem bestimmten Stichtag die Umtauschmitteilung erhalten hat müsste dann selbst aktiv werden.
* Oder noch besser: Zusendung nach Überweisung der Gebühr bzw. ganz ohne Gebühr. (Wenn der Aufwand derart reduziert werden kann, muss dann wirklich eine Gebühr erhoben werden, deren Erhebung auch Aufwand verursacht?)
Stattdessen ist bisher vorgesehen, dass jede(r) einzelne von rd. 43 Mio. Führerscheinbesitzer(in) einzeln zur Führerscheinstelle geht und einen Antrag stellt, mit Lichtbild etc.. Was für ein Zeit- und Kostenaufwand! Mit Terminvereinbarung, An- und Abfahrt, Wartezeit usw. ist von durchschnittlich mindestens einer Stunde pro Bürger:in auszugehen.
Auch die Entgegennahme der Anträge, Prüfung, Einzelanfrage bei der Stelle die den alten Führerschein ausstellte, dortige Prüfung, Weiterleitung und Bilderfassung verursacht einen erheblichen Zeitaufwand in den Führerscheinstellen.
Noch ist es nicht zu spät und Bürokratie "unbürokratisch" abzubauen!
Begründung