Bänke, Schutzhütten und Informationstafeln müssen in den Wäldern erhalten bleiben.

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

22.241 Unterschriften

Sammlung beendet

22.241 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, die klarstellt:
Bänke, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschilder im Wald sind als waldtypische Gefahren einzustufen.
Damit sollen Waldeigentümer oder -pächter künftig nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden können, die im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen durch typische Waldgefahren, wie herabfallende Äste entstehen.
Die Verkehrssicherungspflicht für diese Infrastrukturen selbst sollte bei dem jeweiligen Betreiber (Eigentümer) der Infrastruktureinrichtung liegen – etwa einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark – und zusätzlich geregelt werden über einen Gestattungsvertrag mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.
Zudem fordern wir ein sofortiges Moratorium für Rückbaumaßnahmen an bestehender Erholungsinfrastruktur im Wald, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt.

Begründung

Bänke, Wanderhütten und Informationstafeln sind elementare Bestandteile einer sicheren und attraktiven Waldnutzung. Sie bieten Orientierung, Schutz und Erholung – gerade für ältere Menschen, Familien und naturinteressierte Gruppen.
Aktuell kommt es jedoch verstärkt zu Beseitigungsforderungen durch Forstverwaltungen, da diese Einrichtungen rechtlich als „atypische Gefahrenquellen“ gelten. Waldbesitzer werden zur Haftungsübernahme gezwungen, Kommunen scheuen die hohen Kosten – und in der Folge werden vielerorts Bänke, Schutzhütten und Schilder vorsorglich entfernt.
Diese Entwicklung trifft besonders ehrenamtlich Engagierte in Wander- und Heimatvereinen, die über Jahrzehnte hinweg solche Infrastruktur aufgebaut haben. Der Frust ist groß – und das Vertrauen in die Politik schwindet.
Die Bundesregierung hat bereits 2024 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau diesen Missstand beseitigen sollte. Dieser Entwurf sieht vor, Schäden im Bereich solcher Einrichtungen als waldtypische Gefahren zu werten – also als Teil des allgemeinen Lebensrisikos im Wald. Das entlastet Eigentümer und Betreiber gleichermaßen.
Wir fordern, diesen Entwurf jetzt zügig umzusetzen, um:

  • Rechtssicherheit zu schaffen,
  • den Rückbau wertvoller Infrastruktur zu stoppen,
  • das Ehrenamt zu stärken,
  • und unsere Wälder als Erholungsräume für alle Menschen zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.05.2025
Sammlung endet: 14.11.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

Die Petition verdient Unterstützung, weil sie ein Problem anspricht, das viele Wandervereine betrifft. Viele Vereinsvorstände haben bereits unterschrieben – danke dafür! Doch die Unterschrift eines Vorstands zählt nur einmal. Um ein starkes Signal zu senden, braucht es auch die Stimmen der Mitglieder. Bitte geben Sie die Petition im Verein weiter: per Mail, Aushang oder bei der nächsten Wanderung. Nur gemeinsam können wir unsere Wanderinfrastruktur erhalten.

Netterweise fordert die Petition am Ende etwas anderes, als in der Überschrift suggeriert wird. Der Gesetzesentwurf von 2024 war für Waldbesitzer eine Zumutung, da er insgesamt mehr staatliche Regulation und Bürokratie bedeutet hätte. Würde sich die Petition auf die Korrektur der eigenwilligen Abgrenzung waltypischer Gefahren in der aktuellen Rechtssprechung beschränken, wäre sie für mich zustimmungsfähig. Aber pauschal den Gesetzesentwurf von 2024 fordern? Nein.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern