Περιοχή: Γερμανία

Bankenwesen - Kontoeröffnung ohne Ausweisvorlage in Ausnahmefällen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
145 Υποστηρικτικό 0 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

145 Υποστηρικτικό 0 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2011
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Geldwäschegesetz dahingehend geändert wird, dass auch für Personen, die von der Ausweispflicht befreit sind, die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank möglich wird.

Αιτιολόγηση

Das geltende Geldwäschegesetz schreibt zwingend vor, dass bei der Eröffnung eines Kontos ein gültiger Ausweis bzw. Reisepass vorliegen muss. Andere Identitätsnachweise werden nicht anerkannt. Nun gibt es Personen, die krankheitsbedingt von der Ausweispflicht befreit sind und deshalb weder einen Ausweis noch einen Reisepass besitzen. Diese Personen können nach geltendem Recht lebenslang kein Konto mehr eröffnen, obwohl über Meldebescheinigung, Rentenbescheid, Krankenkasse u.ä. eine Identifizierung möglich ist.

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Νέα

  • Pet 2-17-08-7601-020461Bankenwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, das Geldwäschegesetz dahingehend zu ändern,
    dass auch für Personen, die von der Ausweispflicht befreit sind, die Eröffnung eines
    Kontos bei einer Bank möglich ist.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, das geltende
    Geldwäschegesetz (GwG) schreibe die Vorlage eines gültigen Personalausweises
    bzw. Reisepasses bei Eröffnung eines Kontos zwingend vor. Es gebe jedoch
    Personen, die krankheitsbedingt von der Ausweispflicht befreit seien und demzufolge
    solche Dokumente... παρακάτω

Συζήτηση

Auch wenn die meisten, die von der Ausweispflicht befreit wurden, bereits ein Konto haben ( ich gehe mal davon aus, da diese Befreiung meist im späten Alter von nöten ist, wenn es zu einer Ausweis-verlängerung/Erneuerung kommt ), würde bei einer offiziellen Ausnahmeregelung, bei einer Befreiung zur Ausweispflicht wg. gesundheitlichen Gründen, der WECHSEL der Bank möglich sein, da man sich mittlerweile auch online verifizieren kann.

Man bekommt eine ID auf jedem Einwohnermeldeamt... Könnten Sie bitte Beispiele von Krankheiten anführen, wegen denen man nicht berechtigt ist einen Ausweis zu beantragen?

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