145 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Geldwäschegesetz dahingehend geändert wird, dass auch für Personen, die von der Ausweispflicht befreit sind, die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank möglich wird.
Begründung
Das geltende Geldwäschegesetz schreibt zwingend vor, dass bei der Eröffnung eines Kontos ein gültiger Ausweis bzw. Reisepass vorliegen muss. Andere Identitätsnachweise werden nicht anerkannt. Nun gibt es Personen, die krankheitsbedingt von der Ausweispflicht befreit sind und deshalb weder einen Ausweis noch einen Reisepass besitzen. Diese Personen können nach geltendem Recht lebenslang kein Konto mehr eröffnen, obwohl über Meldebescheinigung, Rentenbescheid, Krankenkasse u.ä. eine Identifizierung möglich ist.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
26.02.2011
Petition endet:
03.05.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-17-08-7601-020461Bankenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, das Geldwäschegesetz dahingehend zu ändern,
dass auch für Personen, die von der Ausweispflicht befreit sind, die Eröffnung eines
Kontos bei einer Bank möglich ist.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, das geltende
Geldwäschegesetz (GwG) schreibe die Vorlage eines gültigen Personalausweises
bzw. Reisepasses bei Eröffnung eines Kontos zwingend vor. Es gebe jedoch
Personen, die krankheitsbedingt von der Ausweispflicht befreit seien und demzufolge
solche Dokumente... weiter
Debatte
Auch wenn die meisten, die von der Ausweispflicht befreit wurden, bereits ein Konto haben ( ich gehe mal davon aus, da diese Befreiung meist im späten Alter von nöten ist, wenn es zu einer Ausweis-verlängerung/Erneuerung kommt ), würde bei einer offiziellen Ausnahmeregelung, bei einer Befreiung zur Ausweispflicht wg. gesundheitlichen Gründen, der WECHSEL der Bank möglich sein, da man sich mittlerweile auch online verifizieren kann.
Man bekommt eine ID auf jedem Einwohnermeldeamt... Könnten Sie bitte Beispiele von Krankheiten anführen, wegen denen man nicht berechtigt ist einen Ausweis zu beantragen?