Baurecht - Änderung der gesetzlichen Regelungen im sozialen Wohnungsbau

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Unterstützende 124 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

124 Unterstützende 124 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetze über den sozialen Wohnungsbau, das Wohnungsbindungsgesetz und allen dazu nötigen Gesetze so abzuändern, dass Wohnungen auch nach Rückzahlung von öffentlichen Baudarlehen in der Belegungsbindung und damit in der Preisbindung verbleiben.Für den sozialen Wohnungsbau errichtete Wohnungen sollten nicht verkauft werden dürfen.

Begründung

Im sozialen Wohnungsbau errichtete Wohnungen fallen zu Tausenden in jedem Jahr aus der Preisbindung und verlieren ihre Eigenschaft als Sozialwohnung. Danach fallen alle Wohnungen, die für den sozialen Wohnungsbau mit Fördermitteln errichtet wurden aus dieser Preisbindung heraus und können unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. Nach dieser Preisbindung gilt nicht mehr das Wohnungsbindungsgesetz, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch.Das muss ein Ende haben! Auch sozial schwache Bürger müssen auf Dauer ihr Grundrecht auf Wohnen behalten.Für die Einhaltung dieses Grundrechtes ist die Regierung verantwortlich. Das würde dazu beitragen, dass bei Jung und Alt reale Ängste abgebaut werden. Stress gibt es genug- der macht nur krank.Es würde auch dabei helfen, den sozialen Frieden unter den Bürgern unseres Landes wieder herzustellen.

Link zur Petition

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