Петиция адресована:
Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags
Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb
Stopp des klinischen Kahlschlags über die Krankenhausreform 2025
Die aktuelle Krankenhauslandschaft ist gekennzeichnet von marktwirtschaftlichem Wettbewerb und bundesweit limitiertem Krankenhausbudget. Verdrängungswettbewerb und Rentabilität, nicht der klinische Bedarf, entscheiden vielfach, ob wir in ländlichen Regionen wohnortnahe Krankenhäuser vorfinden.
Dies hat zu immensen Klinikschließungen in Deutschland geführt:
1991: 2.411 Krankenhäuser
2023: 1.874 Krankenhäuser
= 537 bundesweite Klinikschließungen 1
In Bayern verzeichnen wir:
1991: 424 Krankenhäuser
2023: 352 Krankenhäuser
= 72 bayerische Klinikschließungen. 2
Die flächendeckende klinische Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich lebensrettender Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten ist gefährdet. In Bayern sind bereits 162 PLZ-Regionen klinisch unterversorgt.
Wir fordern:
Einführung des Konzepts „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ mit folgenden Bausteinen:
- Kommunale Krankenhäuser
- Mindesterreichbarkeit und Mindeststrukturen
- Selbstkostendeckung der Krankenhäuser
- Bürgerkrankenversicherung
- Flächendeckende integrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards.
Das bedeutet konkret:
- Erhalt der flächendeckenden klinischen Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich lebensrettender Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten
- Weg mit marktwirtschaftlichen Krankenhäusern
- Weg mit renditeorientierten Fallpauschalen
- Weg mit privaten und gemeinnützigen Krankenhäusern
- Weg mit Verdrängungswettbewerb, Klinikschließungen und Teilschließungen.
Zur Finanzierung des Konzepts fordern wir die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser; dies erschließt uns zusätzliche 164.400 klinische Mitarbeiter für die Behandlung der Patienten. 3 Durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung zahlen Großverdiener zusätzliche 33,5 Mrd. Euro solidarisch in das Gesundheitswesen. 4
Wettbewerb und bedarfsorientierte Klinikangebote schließen sich gegenseitig aus
Die Forderungen sind detailliert in einer Projektstudie „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ beschrieben:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft/
1 DeStatis, Grunddaten der Krankenhäuser, Grunddaten der Krankenhäuser 2023,https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/statistischer-bericht-grunddaten-krankenhaeuser-2120611237005.xlsx?__blob=publicationFile&v=6
2 Bayerisches Landsamt für Statistik, Krankenhausstatistik 2023: Grunddaten, Diagnosen und Kostennachweis, https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/a4200c_202300.pdf
3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft - Sicherung der flächendeckenden klinischen Versorgung am Beispiel Bayern,https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft/
4 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, ebenda
основания
Niemand käme auf die Idee, Feuerwehren einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb auszusetzen und zu entscheiden:
Welche Ausstattung rechnet sich nicht? Wo schließe ich eine „nicht rentable“ Feuerwehr?
Denn:
- Feuerwehren retten Leben.
- Wohnortnahe Feuerwehren sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig!
Exakt das Gleiche gilt für Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung:
- Allgemeinkrankenhäuser retten Leben.
- Wohnortnahe Allgemeinkrankenhäuser sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig!
Nicht der Markt darf entscheiden, ob in meiner unmittelbaren Nähe ein Allgemeinkrankenhaus mit einer lebensrettenden Basisnotfallversorgung steht.
- Entscheiden muss der klinische Bedarf!
- Entscheiden muss die Erreichbarkeit eines Allgemeinkrankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten.
Wer dies garantieren will, der braucht eine ganz andere Krankenhauslandschaft.
Die Grundzüge:
- Rekommunalisierung aller deutschen und bayerischen Krankenhäuser, dadurch werden die Klinikstandorte in den Bundesländern und in den Kommunen wieder planbar
- Mindeststandards für bedarfsnotwendige Krankenhäuser, erreichbar binnen 30 Fahrzeitminuten, dadurch wird bundesweit Leben gerettet
- Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, dadurch werden die bedarfsnotwendigen Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung adäquat finanziert, Insolvenzen und Klinikschließungen dagegen verhindert. Personal im Umfang von 164.400 klinischen Mitarbeitern bzw. 126.150 Vollzeitkräften wird von aufwendigen Kodierungen für renditeorientierte Fallpauschalen entlastet und kann stattdessen Patienten behandeln. 1
- Flächendeckende Intergrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards.
Die Krankenhausplanung ist nach § 6 KHG Aufgabe der Bundesländer. 2 Die Kommunen leisten ergänzend den Betrieb von Krankenhäusern oder haben ihn alternativ sicherzustellen. In Bayern regelt dies Art. 51 der Landkreisordnung. 3 Eine Landeskrankenhausplanung ist prospektiv und bedeutet, dass das jeweilige Bundesland diese Verantwortung im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung wahrnehmen sollte. Aber:
- Verdrängungswettbewerb
- verlustbedingte Insolvenzen
- Klinikschließungen und
- Klinikteilschließungen
... machen jegliche Krankenhausplanung unmöglich.
De facto entscheidet altuell der Markt über regionale Klinikstandorte, nicht …
- die Landeskrankenhausplanung
- nicht die kommunale klinische Sicherstellung
- nicht der klinische Bedarf.
1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, ebenda
2 Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG, §6, https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__6.html
3 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern, Art. 51,https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-51