Region: Bayern

Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb

Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags

660 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags

Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb
Stopp des klinischen Kahlschlags über die Krankenhausreform 2025

Die aktuelle Krankenhauslandschaft ist gekennzeichnet von marktwirtschaftlichem Wettbewerb und bundesweit limitiertem Krankenhausbudget. Verdrängungswettbewerb und Rentabilität, nicht der klinische Bedarf, entscheiden vielfach, ob wir in ländlichen Regionen wohnortnahe Krankenhäuser vorfinden.

Dies hat zu immensen Klinikschließungen in Deutschland geführt:

1991: 2.411 Krankenhäuser
2023: 1.874 Krankenhäuser
= 537 bundesweite Klinikschließungen 1

In Bayern verzeichnen wir:

1991: 424 Krankenhäuser
2023: 352 Krankenhäuser
= 72 bayerische Klinikschließungen. 2

Die flächendeckende klinische Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich lebensrettender Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten ist gefährdet. In Bayern sind bereits 162 PLZ-Regionen klinisch unterversorgt.

Wir fordern:

Einführung des Konzepts „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ mit folgenden Bausteinen:

  • Kommunale Krankenhäuser
  • Mindesterreichbarkeit und Mindeststrukturen
  • Selbstkostendeckung der Krankenhäuser
  • Bürgerkrankenversicherung
  • Flächendeckende integrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards.

Das bedeutet konkret:

  • Erhalt der flächendeckenden klinischen Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich lebensrettender Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten
  • Weg mit marktwirtschaftlichen Krankenhäusern
  • Weg mit renditeorientierten Fallpauschalen
  • Weg mit privaten und gemeinnützigen Krankenhäusern
  • Weg mit Verdrängungswettbewerb, Klinikschließungen und Teilschließungen.

Zur Finanzierung des Konzepts fordern wir die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser; dies erschließt uns zusätzliche 164.400 klinische Mitarbeiter für die Behandlung der Patienten. 3 Durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung zahlen Großverdiener zusätzliche 33,5 Mrd. Euro solidarisch in das Gesundheitswesen. 4

Wettbewerb und bedarfsorientierte Klinikangebote schließen sich gegenseitig aus

Die Forderungen sind detailliert in einer Projektstudie „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ beschrieben:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft/

1 DeStatis, Grunddaten der Krankenhäuser, Grunddaten der Krankenhäuser 2023,https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/statistischer-bericht-grunddaten-krankenhaeuser-2120611237005.xlsx?__blob=publicationFile&v=6
2 Bayerisches Landsamt für Statistik, Krankenhausstatistik 2023: Grunddaten, Diagnosen und Kostennachweis, https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/a4200c_202300.pdf
3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft - Sicherung der flächendeckenden klinischen Versorgung am Beispiel Bayern,https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft/
4 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, ebenda

Begründung

Niemand käme auf die Idee, Feuerwehren einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb auszusetzen und zu entscheiden:

Welche Ausstattung rechnet sich nicht? Wo schließe ich eine „nicht rentable“ Feuerwehr?

Denn:

  • Feuerwehren retten Leben.
  • Wohnortnahe Feuerwehren sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig!

Exakt das Gleiche gilt für Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung:

  • Allgemeinkrankenhäuser retten Leben.
  • Wohnortnahe Allgemeinkrankenhäuser sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig!

Nicht der Markt darf entscheiden, ob in meiner unmittelbaren Nähe ein Allgemeinkrankenhaus mit einer lebensrettenden Basisnotfallversorgung steht.

  • Entscheiden muss der klinische Bedarf!
  • Entscheiden muss die Erreichbarkeit eines Allgemeinkrankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten.

Wer dies garantieren will, der braucht eine ganz andere Krankenhauslandschaft.

Die Grundzüge:

  • Rekommunalisierung aller deutschen und bayerischen Krankenhäuser, dadurch werden die Klinikstandorte in den Bundesländern und in den Kommunen wieder planbar
  • Mindeststandards für bedarfsnotwendige Krankenhäuser, erreichbar binnen 30 Fahrzeitminuten, dadurch wird bundesweit Leben gerettet
  • Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, dadurch werden die bedarfsnotwendigen Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung adäquat finanziert, Insolvenzen und Klinikschließungen dagegen verhindert. Personal im Umfang von 164.400 klinischen Mitarbeitern bzw. 126.150 Vollzeitkräften wird von aufwendigen Kodierungen für renditeorientierte Fallpauschalen entlastet und kann stattdessen Patienten behandeln. 1
  • Flächendeckende Intergrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards.

Die Krankenhausplanung ist nach § 6 KHG Aufgabe der Bundesländer. 2 Die Kommunen leisten ergänzend den Betrieb von Krankenhäusern oder haben ihn alternativ sicherzustellen. In Bayern regelt dies Art. 51 der Landkreisordnung. 3 Eine Landeskrankenhausplanung ist prospektiv und bedeutet, dass das jeweilige Bundesland diese Verantwortung im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung wahrnehmen sollte. Aber:

  • Verdrängungswettbewerb
  • verlustbedingte Insolvenzen
  • Klinikschließungen und
  • Klinikteilschließungen

... machen jegliche Krankenhausplanung unmöglich.

De facto entscheidet altuell der Markt über regionale Klinikstandorte, nicht …

  • die Landeskrankenhausplanung
  • nicht die kommunale klinische Sicherstellung
  • nicht der klinische Bedarf.

1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, ebenda
2 Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG, §6, https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__6.html
3 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern, Art. 51,https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-51

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.06.2025
Sammlung endet: 05.12.2025
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Folgen einer Klinikschließung - eine Umfrage  

    Liebe Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    mit der Unterstützung dieser Petition habt Ihr Euch für den Erhalt von Krankenhäusern und gegen Klinikschließungen ausgesprochen.

    Seid Ihr unmittelbar von einer bereits vollzogenen Klinikschließung in Eurer Region betroffen?

    In diesem Fall kommen wir mit einer großen Bitte auf Sie zu:

    Gerne würden wir von Euch erfahren, welche Folgen die Krankenhausschließung in Eurer Region ausgelöst hat. Die medizinische Versorgung aber auch die Erreichbarkeit des nächstgelegenen Krankenhauses spielen beispielsweise eine Rolle in unserer Befragung.

    Dürfen wir mit einer anonymen Antwort rechnen? Wir würden uns sehr freuen.

    Wählt hierzu bitte online folgendes Formular:

    https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSd_gcPBGlXhPAog-PgzY0OOeQJ98CtTftpEgdTYSEgDHzL22A/viewform

    Wir werden in wenigen Wochen über das Ergebnis der Befragung berichten und bedanken uns vorab herzlich für die Teilnahme.

    Für die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern grüßt herzlich
    Klaus Emmerich 

  • Liebe Unterstützerinnen,
    Liebe Unterstützer,

    unser Konzept "Bezahlbares Gesundheitswesen für Alle" mit den Kenrforderungen ....

    •Abschaffung der Fallpauschalen (12 Mrd. Euro)
    •Einführung einer Bürgerkrankenversicherung (9 Mrd. Euro)
    •Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Großverdiener (58,4 Mrd. Euro)

    ... hat einen Teilerfolg im Deutschen Bundestag erzielt. Die eingereichte gleichnamige Petition wurde im Petitionsausschuss angenommen und an den Gesetzgeber übergeben.

    Wir zitieren (Auszug):

    "Gerade rnit Blick auf die hohen finanziellen Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht weiterer Handlungsbedarf. Hierbei darf das Argument, das heutige Finanzierungssystem der GKV sei historisch gewachsen und seit vielen ]ahrzehnten in engem Zusammenhang mit den anderen Sozialyersicherungszweigen kontinuiellich weiterentwickelt worden, angesichts der stetig wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege kein Hindernis sein. ...

    Ein zweiter Bericht [der Finanzkommission Gesundheit] ist bis Dezember 2026 vorzulegen und soll Reformoptionen für strukturelle Anpassungen
    der GKV aufzeigen, die das Ausgabenwachstum in der GKV mittel- bis langfristig wesentlich reduzieren und den Herausforderungen auf der Einnahmenseite begegnen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium fur Arbeit und Soziales - als Material zu überweisen, um zu erreichen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder untersuchungen einbezogen wird."

    Kommentar:

    Mit diesem Verfahren erreicht unser Konzept "Bezahlbares Gesundheitswesen für Alle" hohe Anerkennung und bestätigt uns damit indirekt die erforderliche Fachkompetenz, um fundierte Gesundheitsvorschläge einzubringen.

    Klaus Emmerich für
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern

  • Ab heute ist massenhaftes Kliniksterben aus finanziellen Gründen vorprogrammiert!

    Liebe Aktive,

    Am heutigen 10. Juli wurde das GKV-Spargesetz zu Ungunsten der Krankenhäuser im Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das bedeutet konkret: Ab heute ist massenhaftes Kliniksterben aus finanziellen Gründen vorprogrammiert!

    Wir haben ein letztes Mal im Rahmen einer Pressemitteilung scharf reagiert:

    ..............................

    Pressemitteilung
    GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zerstört bundesdeutsche Kliniklandschaft
    Himmelkron, 10.07.2026

    Entgegen vielfältiger Warnungen haben Bundesregierung und Bundesrat in beispielloser Geschwindigkeit am heutigen Freitag das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die Krankenhäuser werden durch gekürzte Vergütungen in eine unvorstellbare finanzielle Krise manövriert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet mit ca. 400 Schließungen von aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäusern. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat in ihrer Prognose bis zu 600 Klinikschließungen ermittelt.

    Wir beklagen:


    • Der Bundesregierung, dem Gesundheitsausschuss des Bundestags und den Ministerpräsidenten sind alternative Finanzierungskonzepte bekannt, die ein Kliniksterben vermeiden könnten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf unsere Vorschläge zur Abschaffung der DRG-Fallpauschalen und zur Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Beitragszahler.
    • Die Krankenhäuser, einst Corona-Helden der Nation, werden geopfert. Die flächendeckende klinische Versorgung der Bevölkerung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich stationärer Notfallversorgung ist akut gefährdet.

    Hier wird die deutsche Kliniklandschaft sinnlos zerstört:


    • Das klinische Personal wird abgebaut.
    • Die Behandlungsqualität wird dramatisch verschlechtert.
    • Die Attraktivität von Regionen ohne Krankenhäuser sinkt.
    • Die Entfernungen zum nächstgelegenen lebensrettenden Krankenhaus wird vielfach unzumutbar.
    • Ungenutzte Klinikgebäude verweisen auf Steuerverschwendung in Milliardenhöhe.


    • Dies ist ein schlechter Tag für Deutschland!

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