Region: Bayern

Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags

660 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags

Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb
Stopp des klinischen Kahlschlags über die Krankenhausreform 2025

Die aktuelle Krankenhauslandschaft ist gekennzeichnet von marktwirtschaftlichem Wettbewerb und bundesweit limitiertem Krankenhausbudget. Verdrängungswettbewerb und Rentabilität, nicht der klinische Bedarf, entscheiden vielfach, ob wir in ländlichen Regionen wohnortnahe Krankenhäuser vorfinden.

Dies hat zu immensen Klinikschließungen in Deutschland geführt:

1991: 2.411 Krankenhäuser
2023: 1.874 Krankenhäuser
= 537 bundesweite Klinikschließungen 1

In Bayern verzeichnen wir:

1991: 424 Krankenhäuser
2023: 352 Krankenhäuser
= 72 bayerische Klinikschließungen. 2

Die flächendeckende klinische Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich lebensrettender Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten ist gefährdet. In Bayern sind bereits 162 PLZ-Regionen klinisch unterversorgt.

Wir fordern:

Einführung des Konzepts „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ mit folgenden Bausteinen:

  • Kommunale Krankenhäuser
  • Mindesterreichbarkeit und Mindeststrukturen
  • Selbstkostendeckung der Krankenhäuser
  • Bürgerkrankenversicherung
  • Flächendeckende integrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards.

Das bedeutet konkret:

  • Erhalt der flächendeckenden klinischen Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich lebensrettender Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten
  • Weg mit marktwirtschaftlichen Krankenhäusern
  • Weg mit renditeorientierten Fallpauschalen
  • Weg mit privaten und gemeinnützigen Krankenhäusern
  • Weg mit Verdrängungswettbewerb, Klinikschließungen und Teilschließungen.

Zur Finanzierung des Konzepts fordern wir die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser; dies erschließt uns zusätzliche 164.400 klinische Mitarbeiter für die Behandlung der Patienten. 3 Durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung zahlen Großverdiener zusätzliche 33,5 Mrd. Euro solidarisch in das Gesundheitswesen. 4

Wettbewerb und bedarfsorientierte Klinikangebote schließen sich gegenseitig aus

Die Forderungen sind detailliert in einer Projektstudie „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ beschrieben:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft/

1 DeStatis, Grunddaten der Krankenhäuser, Grunddaten der Krankenhäuser 2023,https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/statistischer-bericht-grunddaten-krankenhaeuser-2120611237005.xlsx?__blob=publicationFile&v=6
2 Bayerisches Landsamt für Statistik, Krankenhausstatistik 2023: Grunddaten, Diagnosen und Kostennachweis, https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/a4200c_202300.pdf
3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft - Sicherung der flächendeckenden klinischen Versorgung am Beispiel Bayern,https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bedarfsgerechte-kommunale-kliniklandschaft/
4 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, ebenda

Begründung

Niemand käme auf die Idee, Feuerwehren einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb auszusetzen und zu entscheiden:

Welche Ausstattung rechnet sich nicht? Wo schließe ich eine „nicht rentable“ Feuerwehr?

Denn:

  • Feuerwehren retten Leben.
  • Wohnortnahe Feuerwehren sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig!

Exakt das Gleiche gilt für Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung:

  • Allgemeinkrankenhäuser retten Leben.
  • Wohnortnahe Allgemeinkrankenhäuser sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig!

Nicht der Markt darf entscheiden, ob in meiner unmittelbaren Nähe ein Allgemeinkrankenhaus mit einer lebensrettenden Basisnotfallversorgung steht.

  • Entscheiden muss der klinische Bedarf!
  • Entscheiden muss die Erreichbarkeit eines Allgemeinkrankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten.

Wer dies garantieren will, der braucht eine ganz andere Krankenhauslandschaft.

Die Grundzüge:

  • Rekommunalisierung aller deutschen und bayerischen Krankenhäuser, dadurch werden die Klinikstandorte in den Bundesländern und in den Kommunen wieder planbar
  • Mindeststandards für bedarfsnotwendige Krankenhäuser, erreichbar binnen 30 Fahrzeitminuten, dadurch wird bundesweit Leben gerettet
  • Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, dadurch werden die bedarfsnotwendigen Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung adäquat finanziert, Insolvenzen und Klinikschließungen dagegen verhindert. Personal im Umfang von 164.400 klinischen Mitarbeitern bzw. 126.150 Vollzeitkräften wird von aufwendigen Kodierungen für renditeorientierte Fallpauschalen entlastet und kann stattdessen Patienten behandeln. 1
  • Flächendeckende Intergrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards.

Die Krankenhausplanung ist nach § 6 KHG Aufgabe der Bundesländer. 2 Die Kommunen leisten ergänzend den Betrieb von Krankenhäusern oder haben ihn alternativ sicherzustellen. In Bayern regelt dies Art. 51 der Landkreisordnung. 3 Eine Landeskrankenhausplanung ist prospektiv und bedeutet, dass das jeweilige Bundesland diese Verantwortung im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung wahrnehmen sollte. Aber:

  • Verdrängungswettbewerb
  • verlustbedingte Insolvenzen
  • Klinikschließungen und
  • Klinikteilschließungen

... machen jegliche Krankenhausplanung unmöglich.

De facto entscheidet altuell der Markt über regionale Klinikstandorte, nicht …

  • die Landeskrankenhausplanung
  • nicht die kommunale klinische Sicherstellung
  • nicht der klinische Bedarf.

1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, ebenda
2 Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG, §6, https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__6.html
3 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern, Art. 51,https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-51

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.06.2025
Sammlung endet: 05.12.2025
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Lieber Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:

    1. Krankenhausreformanpassungsgesetz
    Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    2. Notfallgesetz
    Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/

    3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
    In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/

    4. Transformationsfonds der Krankenhausreform
    Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.

    Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.

    Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !

  • Liebe Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.

    www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1063/1063-pk.html#top-6

    Billigung im Bundesrat: Änderungen der Krankenhausreform nehmen letzte Hürde
    Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

    Wir haben in einer Pressemitteilung deutlich protestiert:

    schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    - - -

    Pressemitteilung
    Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG) leitet massives Kliniksterben ein
    Himmelkron, 27.03.2026

    Der Wortlaut der Pressemitteilung ist bei obigem Link oder in beigefügter PDF-Datei zu finden.

    Leider wird jetzt ein massives Kliniksterben eingeleitet.

    Freundliche Grüße
    Klaus Emmerich
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
  • schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/bertelsmann-stiftung/

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    Pressemitteilung
    Bertelsmann Stiftung gefährdet flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland und Bayern
    Stoppt den Einfluss der Gesundheitsökonomen
    Himmelkron, 13.02.2026

    Auszug

    Mit diesem Konzeptvergleich stellt die Bertelsmann Stiftung einseitig regionale Gesundheitskonzepte vor, deren Ziel die Ambulantisierung und Zentralisierung klinischer Leistungen einbezieht. Die Studie verliert kein Wort darüber, dass es gänzlich andere regionale Gesundheitskonzepte gibt, die auf ein Mindestmaß an lebensrettenden klinischen Angeboten binnen 30 Fahrzeitminuten setzen. Jedem sollte bewusst ein: Die Bertelsmann Stiftung steht seit 2019 für eine vermeintlich ‚bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken‘ . ...

    - - -

    Die komplette Pressemitteilung liegt per PDF bei.

    Eure Petitionsleitung
    Klaus Emmerich
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern

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