Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld das Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt.
Bürgergeld erhält jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, der bedürftig ist und noch arbeiten kann, also erwerbsfähig ist.
Bedürftig ist, wer auf finanzielle Hilfe angewiesen ist und seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit seinem Einkommen bestreiten kann.
Erwerbsfähig heißt, die Person ist gesund und könnte arbeiten.
Leider kann das Bürgergeld auch von Personen in Anspruch genommen, die erwerbsfähig und gesund sind, jedoch nicht arbeiten wollen.
Wenn die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld die Zusammenarbeit verweigern, kommt es im schlimmsten Fall zu einer Kürzung von 30 Prozent für 3 Monate.
Quelle: Bürgergeld: Regelungen ab 01.07.2023 | Bundesregierung
Begründung
Ich finde: Das ist ein Affront gegen alle Bürgerinnen und Bürger, die Tag für Tag arbeiten gehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das Bürgergeld in der jetzigen Form und unter dem derzeitigen Namen darf es so nicht mehr geben. Sozial gerecht wäre es, wenn nur die Personen Leistungen erhalten, die gewillt sind auch eine Arbeit anzunehmen.