Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Joachim Gauk hat im Juni diesen Jahres den Grundstein zum Neubau des Berliner Stadtschlosses gelegt. In Zeiten von Sparkursen und Finanzkiesen sollen utopische Summen zur Entstehung von Prestigebauten verwendet werden. "Von den Baukosten von insgesamt 590 Millionen Euro trägt der Bund 478 Millionen Euro, 32 Millionen übernimmt Berlin, 80 Millionen Euro für die Barockfassade sollen aus Spenden kommen. Bisher hat die Stiftung nach Angaben des Fördervereins rund 20 Millionen Euro an Leistungen erhalten." (www.rp-online.de)
Begründung
Die gegenwärtige Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland beträgt rund 2,1 Billionen Euro (www.staatsschuldenuhr.de). "Offiziell hat Berlin rund 61 Milliarden Euro Schulden. Der tatsächliche Wert soll jedoch bei rund 130 Milliarden Euro liegen: Wie der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, drücken die Hauptstadt bis 2050 Pensionslasten von bis zu 69 Milliarden Euro - und die sind bislang nicht berücksichtigt worden."(www.berlinermorgenpost.de) Bei einer solchen finanziellen Lage ist ein Bauvorhaben wie das des Berliner Stadtschlosses, im Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gem. Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 HGrG, § 7 BHO wiedersinnig und nicht notwendig.