Petition addressed to:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Unterscheidung zwischen den Merkmalen "gehbehindert" und "außergewöhnlich gehbehindert" mit den
dazugehörigen Merkzeichen G und aG soll abgeschafft werden (§229 SGB IX). Eine Parkberechtigung für
Behindertenparkplätze soll allen zugesprochen werden, die gehbehindert sind.
Reason
Aktuell richtet sich die Vergabe der Merkzeichen G und aG nach den Voraussetzungen des §229 SGB IX. Die Unterscheidung zwischen gehbehindert und außergewöhnlich gehbehindert ist eine Auf- bzw. Abwertung von Behinderungen. Ob jemand nur mit "größter Anstrengung" laufen kann, kann nur diejenige Person selbst beurteilen. Eine Person mit einem GdB von 100 ist zu 100% eingeschränkt und hat trotzdem keinen Anspruch auf einen Parkausweis, da es weitere Anspruchsvoraussetzungen gibt. Dabei wurden Behindertenparkplätze geschaffen, damit den eingeschränkten Menschen das Ein- und Aussteigen erleichtert wird und der Weg zu einem Ziel kurz ist. Viele Menschen mit Gehbehinderungen sind darauf angewiesen (z.B. Menschen mit Ganzbeinorthese oder Oberschenkelprothese). Ihnen wird dies aber verwehrt. Damit wird auch eine Teilhabe am Leben für viele Personen verhindert, wenn kein geeigneter Parkplatz in der Nähe gefunden wird. Eine alternative Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ohnehin für mobilitätseingeschränkte Personen kaum möglich (v.a. weil es keine barrierefreien Haltestellen/Bahnhöfe gibt). Statt den Personenkreis der Anspruchsberechtigten klein zu halten, sollten mehr Behindertenparkplätze geschaffen und strengere und konsequentere Kontrollen im öffentlichen Parkraum durchgeführt werden.
Ich bin gehbehindert mit dem Merkzeichen G aufgrund einer Beinamputation.