Behördenaufbau und -organisation - Änderung der Amtsbezeichnung „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

30 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

30 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Petent fordert eine Änderung der Amtsbezeichnung „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“.

Begründung

Seit 28 Jahren ist Deutschland nun wiedervereinigt, doch in der Öffentlichkeit und im allgemeinen Sprachgebrauch bleibt die ehemalige Teilung des Landes weiterhin präsent: So ist von den „neuen Bundesländern“ oder den „fünf neuen Ländern“ immer dann die Rede, wenn explizit die ostdeutschen Länder (der ehemaligen DDR) gemeint sein sollen. Auch die umgangssprachliche Bezeichnung „Ostdeutschland“ dient weniger der geographischen Verortung als einer bewussten Abgrenzung. Die Bunderegierung selbst fördert diese Art von Begriffsbildung und -etablierung bis heute: Die Funktion „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“ klingt wohl eher nach amtlicher Problematisierung statt nach vereinten Kräften. Und erst kürzlich, in einem „Tagesthemen“-Beitrag vom 19.03.2018, sprach der „Ostbeauftragte der Bundesregierung“ Christian Hirte von „neuen Bundesländern“. Die Befürchtung, dass die Trennung von Ost und West nach der Wende als „Mauer im Kopf“ für die Deutschen weiterexistieren würde, hat sich nicht bestätigt: Was Deutschland in den letzten knapp drei Jahrzehnten erreicht hat, hat es als Einheit erreicht – mit gemeinsam geteilten und gestalteten Möglichkeiten, Herausforderungen, Werten und Ideen. In diesem Kontext wirken Begrifflichkeiten und Bezeichnungen wie „neue Bundesländer“ und „Ostbeauftragter“ wie aus der Zeit gefallene, der Lebensrealität und dem Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen nicht mehr gerecht werdende sprachliche Hürden. Gleichzeitig ist unsere Gesellschaft immer wieder mit Spannungen konfrontiert, die das Miteinander von Bundesländern, Gemeinden, Verbänden und Nachbarschaften beeinflussen. Aktuell – besonders zur Zeit der letzten Bundestagswahlen und über die Dauer der Regierungsbildung – wird im ganzen Land über eine drohende Spaltung der Gesellschaft und soziale Ungerechtigkeit debattiert; darüber, dass der Ton insgesamt rauer zu werden scheint, dass der Bundepräsident die Demokratie in Gefahr sieht, dass die Deutschen im Allgemeinen verunsichert wirken und dass „die im Osten“ und „deren“ Ängste für Konflikte sorgen. Nach 28 Jahren sind die ostdeutschen Bundesländer keine „neuen“ mehr. Heute wird Deutschland von seinen EinwohnerInnen sowie im internationalen Kontext als Einheit mit bewegter Geschichte wahrgenommen und für innen- wie außenpolitische Errungenschaften der letzten Jahren geschätzt. In diesem Geiste sollte auch der/die „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“ von den Deutschen weniger als jemand wahrgenommen werden müssen, der seine Funktion auf der Grundlage einer nicht mehr zeitgemäßen, aber immer noch ausgesprochenen Differenzierung erfüllen muss, sondern vielmehr als Möglichmacher in einer vereinten Republik, die zuversichtlich ist. Aus diesen Gründen, und als in diesen Zeiten auf vielen gesellschaftlichen Ebenen bedeutsames Zeichen, sollte die Amtsbezeichnung „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“ dringend durch die Bundesregierung geändert werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.04.2018
Sammlung endet: 30.05.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-19-09-2000-005556 Behördenaufbau und –organisation

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Amtsbezeichnung "Beauftragte/r der
    Bundesregierung für die neuen Bundesländer" gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Deutschland sei seit
    28 Jahren wiedervereinigt, doch in der Öffentlichkeit und im allgemeinen
    Sprachgebrauch bleibe die ehemalige Teilung des Landes durch Begriffe wie „die
    neuen Bundesländer“, „die fünf neuen Länder“ oder „Ostdeutschland“ weiterhin
    präsent. Die Bunderegierung selbst fördere diese Art von Begriffsbildung bis heute.
    Nach 28 Jahren seien die ostdeutschen Bundesländer jedoch keine „neuen“ mehr.
    Heute werde Deutschland von der Bevölkerung sowie im internationalen Kontext als
    Einheit mit bewegter Geschichte wahrgenommen und für innen- wie außenpolitische
    Errungenschaften der letzten Jahre geschätzt. In diesem Kontext wirkten
    Begrifflichkeiten und Bezeichnungen wie „neue Bundesländer“ und „Ostbeauftragter“
    wie aus der Zeit gefallene, der Lebensrealität und dem Zusammengehörigkeitsgefühl
    der Deutschen nicht mehr gerecht werdende sprachliche Hürden. Vor diesem
    Hintergrund und als auf vielen gesellschaftlichen Ebenen bedeutsames Zeichen sollte
    die Amtsbezeichnung „Beauftragte/r der Bundesregierung für die neuen
    Bundesländer“ daher dringend geändert werden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 31 Mitzeichnungen und drei Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass erstmalig ein „Beauftragter der
    Bundesregierung für die Angelegenheiten der neuen Länder“ gemäß dem
    Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 bestellt wurde. Diese
    Formulierung ist bei den nachfolgenden Bestellungen in leicht modifizierter Form
    („neue Bundesländer“) bis heute beibehalten worden.

    Am 29. März 2018 ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für
    Wirtschaft und Energie, Christian Hirte, mit der Wahrnehmung der Aufgaben des
    „Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer“ betraut worden.

    Wie in den Jahresberichten der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit
    dargestellt, ist die Politik der Bundesregierung auch weiterhin darauf ausgerichtet,
    gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen.

    In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
    Prozess des Zusammenwachsens zwischen Ost und West weit vorangeschritten ist.
    Es wurde in den neuen Ländern und für die dort lebenden Menschen viel erreicht.
    Zugleich bleibt noch ein gutes Stück Weg zu gehen, um noch bestehende, vor allem
    wirtschaftliche, Unterschiede zwischen Ost und West, zwischen strukturschwächeren
    und strukturstärkeren Regionen, zu überwinden.

    Deshalb soll und wird sich der neue Beauftragte unter Beibehaltung der bisherigen
    Amtsbezeichnung innerhalb und außerhalb der Bundesregierung für die Belange der
    neuen Bundesländer einsetzen, das weitere Zusammenwachsen von Ost und West
    unterstützen und zum Abbau bestehender Unterschiede zum Beispiel bei der
    Wirtschaftskraft sowie zur Vollendung der sozialen Einheit beitragen.

    Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses erscheint es auch fast 30 Jahre nach
    der Wiedervereinigung notwendig, die besondere Situation von Ostdeutschland auch
    mit einer besonderen Funktion innerhalb der Bundesregierung zu würdigen und dies
    auch in der Bezeichnung des Bundesbeauftragten entsprechend sprachlich zum
    Ausdruck zu bringen.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
    der Sach- und Rechtslage keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen
    und die mit der Petition vorgeschlagene Änderung der Amtsbezeichnung im Ergebnis
    nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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