Région: Allemagne
Image de la pétition Bei Abschaffung Paragraph 103 StGB, Gleichstellung der Paragraphen 185 und 194 Abs. 3
Droits civils

Bei Abschaffung Paragraph 103 StGB, Gleichstellung der Paragraphen 185 und 194 Abs. 3

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
6 Soutien 6 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

6 Soutien 6 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Bei Streichung des Paragraphen 103 StGB ist es nur gerecht, die Beleidigung als solche straffrei zu stellen.( Paragraph 185 StGB)

Auch der Paragraph 194 Abs. 3 sollte straffrei gestellt werden. Beamte sind auch nur Menschen und nicht mehr wert als andere Vertreter von ausländischen Staaten.

Raison

Begründung: Wenn der Vertreter eines ausländischen Staates oder andere Amtsträger des ausländischen Landes beleidigt werden dürfen, oder dieses Vorgehen als Meinungsäußerung aufzufassen ist, sind diese Positionen dieser Amtsträger bundesweit gleichzustellen.

Auch sollte es nicht möglich sein, dass der Dienstherr eines Beamten einen Antrag auf Strafverfolgung wegen Beleidigung des Beamten stellt. Ein dt. Beamter hat im Gegensatz zu ausländischen Amtsträgern keinen Mehrwert.

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Actualités

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Bevor rumpalavert + sinnlose Petitionen gestartet werden, mit denen sich die "Regierenden" in ihrer gesetzlich gesicherten sozialen Hängematte den Po abwischen, muss JEDER MÜNDIGE Bürger erstmal wissen, dass noch nicht mal seit 1949 das Grundgesetz (GG) mit allen Rechten der Bürger ratifiziert wurde wg.Verhinderung durch "Mächte". Was interessiert uns Türkei? Wir müssen in BRD den Hintern hochheben, uns informieren + internes Unrecht bekämpfen! Die größte Angst des Systems sind "wissende Bürger" ohne Angst. Ist StGB überhaupt rechtskonform? Informieren, dann handeln! Siehe alles unter:

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