請願書の宛先:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bei Streichung des Paragraphen 103 StGB ist es nur gerecht, die Beleidigung als solche straffrei zu stellen.( Paragraph 185 StGB)
Auch der Paragraph 194 Abs. 3 sollte straffrei gestellt werden. Beamte sind auch nur Menschen und nicht mehr wert als andere Vertreter von ausländischen Staaten.
理由
Begründung: Wenn der Vertreter eines ausländischen Staates oder andere Amtsträger des ausländischen Landes beleidigt werden dürfen, oder dieses Vorgehen als Meinungsäußerung aufzufassen ist, sind diese Positionen dieser Amtsträger bundesweit gleichzustellen.
Auch sollte es nicht möglich sein, dass der Dienstherr eines Beamten einen Antrag auf Strafverfolgung wegen Beleidigung des Beamten stellt. Ein dt. Beamter hat im Gegensatz zu ausländischen Amtsträgern keinen Mehrwert.