Περιοχή: Γερμανία

Beihilfevorschriften des Bundes - Anhebung des Beihilfesatzes für Beamte des einfachen und mittleren Dienstes

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
62 Υποστηρικτικό 62 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

62 Υποστηρικτικό 62 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Eingabe wird ein Beihilfesatz von mindestens 70 Prozent für die Erstattung von Krankheits- und Pfliegekosten für Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bereits ab dem ersten kindergeldberechtigten Kind gefordert.

Αιτιολόγηση

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung insoweit zu ändern, dass die Höhe des Beihilfesatzes für Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes mit einem bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigem Kind für die Zeit dessen Berücksichtigung, dauerhaft auf mindestens 70% - analog wie bei zwei bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kindern - angehoben wird.Die Anhebung soll bezwecken, dass aufgrund der hohen und ständig steigenden privaten Krankenversicherungsbeiträgen, gegenüber dem "niedrigen Einkommen des einfachen und mittleren Dienstes"; gesehen im Vergleich zum gehobenen und höheren Dienst, es nicht zu einer Gefährdung des amtsangemessenen Lebensunterhalts der Beamtin oder des Beamten und ihrer oder seiner Familie kommt, was eigentlich der Intention der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch entsprechen sollte!

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Νέα

  • Pet 1-17-06-20180-044276Beihilfevorschriften des Bundes
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird ein Beihilfebemessungssatz von mindestens 70 Prozent für die
    Erstattung von Kranken- und Pflegekosten für Beamte des einfachen und mittleren
    Dienstes bereits ab dem ersten berücksichtigungsfähigen Kind gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten des einfachen und
    mittleren Dienstes sowie ihrer Familien vor allem im Hinblick auf die hohen und
    ständig steigenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung... παρακάτω

Συζήτηση

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