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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Mit der Eingabe wird ein Beihilfesatz von mindestens 70 Prozent für die Erstattung von Krankheits- und Pfliegekosten für Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bereits ab dem ersten kindergeldberechtigten Kind gefordert.
motive
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung insoweit zu ändern, dass die Höhe des Beihilfesatzes für Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes mit einem bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigem Kind für die Zeit dessen Berücksichtigung, dauerhaft auf mindestens 70% - analog wie bei zwei bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kindern - angehoben wird.Die Anhebung soll bezwecken, dass aufgrund der hohen und ständig steigenden privaten Krankenversicherungsbeiträgen, gegenüber dem "niedrigen Einkommen des einfachen und mittleren Dienstes"; gesehen im Vergleich zum gehobenen und höheren Dienst, es nicht zu einer Gefährdung des amtsangemessenen Lebensunterhalts der Beamtin oder des Beamten und ihrer oder seiner Familie kommt, was eigentlich der Intention der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch entsprechen sollte!
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Petition gestartet:
29.10.2012
Petition endet:
10.12.2012
Regiune:
Germania
categorie:
știri
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Pet 1-17-06-20180-044276Beihilfevorschriften des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird ein Beihilfebemessungssatz von mindestens 70 Prozent für die
Erstattung von Kranken- und Pflegekosten für Beamte des einfachen und mittleren
Dienstes bereits ab dem ersten berücksichtigungsfähigen Kind gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten des einfachen und
mittleren Dienstes sowie ihrer Familien vor allem im Hinblick auf die hohen und
ständig steigenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.