Regione: Vokietija

Beihilfevorschriften des Bundes - Anhebung des Beihilfesatzes für Beamte des einfachen und mittleren Dienstes

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
62 Palaikantis 62 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

62 Palaikantis 62 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Eingabe wird ein Beihilfesatz von mindestens 70 Prozent für die Erstattung von Krankheits- und Pfliegekosten für Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bereits ab dem ersten kindergeldberechtigten Kind gefordert.

Priežastis

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung insoweit zu ändern, dass die Höhe des Beihilfesatzes für Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes mit einem bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigem Kind für die Zeit dessen Berücksichtigung, dauerhaft auf mindestens 70% - analog wie bei zwei bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kindern - angehoben wird.Die Anhebung soll bezwecken, dass aufgrund der hohen und ständig steigenden privaten Krankenversicherungsbeiträgen, gegenüber dem "niedrigen Einkommen des einfachen und mittleren Dienstes"; gesehen im Vergleich zum gehobenen und höheren Dienst, es nicht zu einer Gefährdung des amtsangemessenen Lebensunterhalts der Beamtin oder des Beamten und ihrer oder seiner Familie kommt, was eigentlich der Intention der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch entsprechen sollte!

Nuoroda į peticiją

Vaizdas su QR kodu

Nuplėšiamas lapelis su QR kodu

parsisiųsti (PDF)

žinios

  • Pet 1-17-06-20180-044276Beihilfevorschriften des Bundes
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird ein Beihilfebemessungssatz von mindestens 70 Prozent für die
    Erstattung von Kranken- und Pflegekosten für Beamte des einfachen und mittleren
    Dienstes bereits ab dem ersten berücksichtigungsfähigen Kind gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten des einfachen und
    mittleren Dienstes sowie ihrer Familien vor allem im Hinblick auf die hohen und
    ständig steigenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung... toliau

diskusijos

Dar nėra argumento UŽ.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

Padėkite stiprinti piliečių dalyvavimą. Norime, kad jūsų susirūpinimas būtų išgirstas išlikdami nepriklausomi.

Reklamuoti dabar