Beiträge und Verfahren - Sachgerechte Verwendung der Versichertenbeiträge/Maßnahmen für die Weiterbildung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

41 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge der Versicherten sachgerecht verwendet und Maßnahmen für die Weiterbildung wieder verstärkt auch für Menschen über fünfzig Jahre ermöglicht. Die Beträge für Weiterbildung sollen wieder erhöht werden.

Begründung

Die Bundesagentur hat in vier Jahren von 2011 bis 2015 die Fördermaßnahmen um 27 % reduziert (Nachricht ZDF vom 22.10.2016). Die Bundesagentur verwendet stattdessen die Beiträge der Versicherten, um sie in Rücklagen zu binden (Nachricht ARD vom 31.12.2016). Zum Jahreswechsel 2016/2017 belief sich die Rücklage auf 10,96 Mrd. Euro. Hierfür sind bei der EZB Strafzinsen in Höhe von 0,4 % oder ca. 44 Mio. Euro zu zahlen. Dies ist nicht sachgerecht und zweckentfremdet die Mittel. Eine Weiterbildung gefördert durch die Bundesagentur ist fast nicht zu bekommen. Es werden immer wieder viele Einwendungen angeführt, um Menschen über fünfzig nicht fördern zu müssen. Das Geld nicht für die Weiterbildung dieser Menschen, sondern für Strafzinsen zu verwenden, ist skandalös.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.03.2017
Sammlung endet: 24.04.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8190-041291 Beiträge und Verfahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge der
    Versicherten sachgerecht verwendet und Maßnahmen für die Weiterbildung wieder
    verstärkt auch für Menschen über 50 Jahren ermöglicht werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Fördermaßnahmen der
    Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jahren von 2011 bis 2015 um 27 Prozent
    reduziert worden seien und man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
    stattdessen Rücklagen bilde. Eine Weiterbildung gerade für Menschen über fünfzig
    werde nur sehr selten bewilligt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
    verwiesen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 70 Mitzeichnern
    unterstützt, und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
    wie folgt zusammenfassen:

    Festzuhalten ist, dass Weiterbildungsmaßnahmen von der BA bewilligt werden,
    sofern die Voraussetzungen für die Bewilligung vorliegen. Dies wird in jedem
    Einzelfall geprüft und gilt auch für Menschen über 50 Jahren. Eine prinzipielle
    Benachteiligung dieser Altersgruppe ist daher durch die Arbeitsverwaltung nicht
    gegeben. Gleichzeitig weist der Petent richtigerweise auf die Problematik der
    erschwerten Arbeitsmarktchancen für Arbeitslose über 50 Jahre hin. Die im
    Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für 19. Wahlperiode festgelegten
    Überlegungen zum Sozialen Arbeitsmarkt greifen unter anderem dieses Thema auf.

    Die Aussage, dass in den Jahren 2011 bis 2015 die tatsächlichen Förderausgaben
    für Eingliederungstitel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) um 27 Prozent
    zurückgegangen sind, trifft zu. In diesem Bereich sind die Ausgaben steuerfinanziert
    und werden überwiegend aus dem Bundeshaushalt geleistet.

    Bei den genannten Rücklagen der BA handelt es sich in der Tat um Beiträge der
    Versicherten, die gesetzeskonform aus den Überschüssen der Einnahmen über die
    Ausgaben nach § 366 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) getätigt werden
    müssen. Diese stellen sicher, dass die BA in Zeiten einer Wirtschaftskrise auf
    möglicherweise erhöhte Ausgaben bei z. B. Kurzarbeitergeld reagieren kann, ohne
    Liquiditätshilfen des Bundes zu benötigen.

    Nach alledem empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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