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Berufsgenossenschaftlicher Versicherungsschutz für Funktionsträger im Ehrenamt

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Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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  1. Algatatud 2016
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Aktuell stellt sich bei Vereinen in Deutschland das Problem, dass nicht vorstandszugehörige Vereinsmittglieder, welche eine Funktion ausüben (Platzwarte, teilweise Trainer, personen die für die Wartung von Vereinsmaerial zuständig sind etc.) nicht über die Berufsgenossenschaftlichen Versicherungen abgedeckt werden können und dürfen. Dies ist nur den Vorständen, ggf noch den den SPartenleitern in Vereinen vorbehalten. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich dieser personenkreis privat gegenüber Unfällen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten gegen Unfallschäden (Unfallversicherung) absichert.

Hier ist die Frage, wie die Bundesregierung auf der einen Seite das ehrenamt fördern will, aber auf der anderen Seite die Menschen mit der Absicherung eines solchen Amtes alleine lässt.

Was muß geändert werden: Die Bundesregerung sollte gesetzlich festlegen, dass auch Funktioner in Vereinen über die gesetzliche Unfallversicherung der BG mit versichert sein sollten und dies nicht -wie aktuell der Fall- privat bzw. bei Unfallschäden im Minimalsatz über die Rentenversicherung zu geschehen hat.

Wenn wir eine Förderung des Ehrenamtes wollen, dann sollten dafür auch die entsprechenden Rahmenbedignungen geschaffen werden.

Selgitus

Wieso diese Petition?

Ich persönlich bin als Wart und auch als Funktioner in einem gemeinnützigen Sportverein tätig, in dem auch die Jugendförderung groß geschrieben wird. Diese Tätigkeit umfasst ein gewisses Unfallrisiko, sowohl im Werkstattbereich als auch im Bereich meiner Funktionertätigkeit, welche nicht dem Vorstand angehört. Auf mehrfache Nachfrage bei den entsprechenden Stellen der Berufsgenossenschaft (VBG) wurde mir mitgeteilt, dass nur der Vorstand und die Spartenleiter versicherungswürdig wären und man sonst seine UV selber zu tragen hat. Dies finde ich gegenüber ALLEN Ehrenamtlichen, die nicht in Vorständen tätig sind, nicht fair. Als Beispiele:

a) Würde ein Platzwart (nicht im Vorstand) eines Fußballvereins bei Platzarbeiten einen Unfall erleiden, so müsste er oder der Verein -für viel Geld- privat abgesichert sein, da er sonst nur die normalen Gesetzlichen Leistungen der Krankenkasse für Behandlung und Reha bekommen würde.

b) Ein Mitglied eines Vereins zur Jugendförderung (nicht im Vorststand) würde sich während eines Festes Verbrennungen an einem Kochgerät, Grill o.ä. zuziehen, so müsstes auch dieses über den Verein oder privat abgesichert sein, da das Mitglied sonst nur die normalen Gesetzlichen Leistungen der Krankenkasse für Behandlung und Reha bekommen würde.

Dies Betrifft ALLE Ehrenamtsfunktioner, egal ob im Sport-, Kultur-, oder Jugendverein die manuelle Arbeiten ausführen.

Bitte denkt auch mal darüber nach: Wollen wir das Ehrenamt, so sollten wir auch an die Absicherung denken.

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