Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ("Gleichheitssatz") sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Jedoch werden Erwerber von Unternehmens-/Betriebsvermögen von über ca. 26 Millionen Euro gemäß "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" in §13b ("Begünstigtes Vermögen"), Absatz 2 über das Mittel einer "Verschonungsbedarfsprüfung" in dem Fall, dass sie die Erbschaftssteuer nicht aus "eigenem Vermögen" bezahlen können, ohne Teile des geschenkten oder ererbten Betriebes verkaufen zu müssen (Bedingung von mindestens gleichbleibender Lohnsumme des übertragenen Betriebes über die nächsten Jahre, etc.), im Falle einer "positiven Prüfung" von der Erbschafts-/Schenkungssteuer derart "befreit", so dass auch z.B. Milliardenvermögen von Aktiengesellschaften innerhalb reicher Familiendynastien quasi "schenkungs-/Erbschaftsteuerfrei" von Generation zu Generation weitergegeben werden können.
Dies ist offensichtlich ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ("Gleichheitssatz"), da für Vermögen unterhalb dieser Grenze von ca. 26 Millionen teilweise erhebliche Beträge an Erbschaftsteuer anfallen.
Begründung
In der Vergangenheit wurde oftmals versucht, dass Steuerrecht zu entschlacken und zu vereinfachen, um das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ("Gleichheitssatz") "gerecht" zu gestalten.
Ansätze dazu werden jedoch meist im Keim erstickt. Es kann nur vermutet werden, dass mächtige Lobbygruppen und Eliten den "Status Quo" mit der ihnen gegebenen Macht zu erhalten versuchen. Vermutlich nicht zuletzt um ihre Vermögen und die mit diesen Vermögen verbundene Macht zu erhalten.
Daher erscheint ein "unpolitischer Ansatz" über eine Plattform wie openpetition.de adäquat, um diesen Zustand erneut anzukreiden und auf einer Änderung seitens der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu bestehen.