Регион: Германия

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Änderung des § 152b des Strafgesetzbuches (Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks)

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Поддържащ 19 в / след Германия

Петицията не беще уважена

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Петицията не беще уважена

  1. Започна 2017
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, § 152b Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt zu ändern:"§ 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft...".

Причина

Am 22.04.1999 beschloss das Board of Directors von Europay International das Entfallen derEurocheque-Garantie per 01.01.2002. Als Folge hieraus dürften sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch „Eurocheques“ im Umlauf befinden, da diese meines Wissens nicht mehr durch die Banken ausgegeben werden. Der § 152 b StGB ist daher nicht mehr zeitgemäß.Straftatbestände durch Fälschung von Eurocheques sind somit nach Änderung durch § 152a StGB abgedeckt, da diese weiterhin sämtliche Scheckmerkmale erfüllen.Die Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bleibt durch die Änderung unberührt.

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Новини

  • Pet 4-18-07-451-046731 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in § 152b Strafgesetzbuch (Fälschung von
    Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucke für Euroschecks) die Wörter „oder
    Euroscheckvordrucke“ zu streichen.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass die Garantiewirkung von
    Euroschecks zum 1. Januar 2002 aufgehoben worden sei. Euroschecks seien zum
    jetzigen Zeitpunkt kaum noch im Umlauf, da diese nicht mehr von Banken ausgegeben
    würden. § 152b Strafgesetzbuch (StGB) sei daher nicht mehr zeitgemäß.

    Hinsichtlich... по-нататък

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