Région: Allemagne

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Änderung des § 152b des Strafgesetzbuches (Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

19 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 152b Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt zu ändern:"§ 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft...".

Raison

Am 22.04.1999 beschloss das Board of Directors von Europay International das Entfallen derEurocheque-Garantie per 01.01.2002. Als Folge hieraus dürften sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch „Eurocheques“ im Umlauf befinden, da diese meines Wissens nicht mehr durch die Banken ausgegeben werden. Der § 152 b StGB ist daher nicht mehr zeitgemäß.Straftatbestände durch Fälschung von Eurocheques sind somit nach Änderung durch § 152a StGB abgedeckt, da diese weiterhin sämtliche Scheckmerkmale erfüllen.Die Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bleibt durch die Änderung unberührt.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 18/10/2017
Fin de la pétition: 03/12/2017
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 4-18-07-451-046731 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in § 152b Strafgesetzbuch (Fälschung von
    Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucke für Euroschecks) die Wörter „oder
    Euroscheckvordrucke“ zu streichen.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass die Garantiewirkung von
    Euroschecks zum 1. Januar 2002 aufgehoben worden sei. Euroschecks seien zum
    jetzigen Zeitpunkt kaum noch im Umlauf, da diese nicht mehr von Banken ausgegeben
    würden. § 152b Strafgesetzbuch (StGB) sei daher nicht mehr zeitgemäß.

    Hinsichtlich... plus loin

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