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Петицію не було задоволено
Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.
Петиція адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 152b Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt zu ändern:"§ 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft...".
мотиви
Am 22.04.1999 beschloss das Board of Directors von Europay International das Entfallen derEurocheque-Garantie per 01.01.2002. Als Folge hieraus dürften sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch „Eurocheques“ im Umlauf befinden, da diese meines Wissens nicht mehr durch die Banken ausgegeben werden. Der § 152 b StGB ist daher nicht mehr zeitgemäß.Straftatbestände durch Fälschung von Eurocheques sind somit nach Änderung durch § 152a StGB abgedeckt, da diese weiterhin sämtliche Scheckmerkmale erfüllen.Die Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bleibt durch die Änderung unberührt.
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Розпочато петицію:
18.10.2017
Петиція закінчується:
03.12.2017
Область :
Німеччина
категорія :
новини
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Pet 4-18-07-451-046731 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, in § 152b Strafgesetzbuch (Fälschung von
Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucke für Euroschecks) die Wörter „oder
Euroscheckvordrucke“ zu streichen.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass die Garantiewirkung von
Euroschecks zum 1. Januar 2002 aufgehoben worden sei. Euroschecks seien zum
jetzigen Zeitpunkt kaum noch im Umlauf, da diese nicht mehr von Banken ausgegeben
würden. § 152b Strafgesetzbuch (StGB) sei daher nicht mehr zeitgemäß.
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обговорення
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