Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Aufnahme einer Strafvorschrift im Hinblick auf Gewaltanwendung gegen Vollstreckungsbeamte, Vollziehungsbeamte und Polizeibeamte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
26 Unterstützende 26 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, eine neue Strafvorschrift in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, die jegliche Gewaltanwendung gegen Vollstreckungsbeamte, Vollziehungsbeamte und Polizeibeamte mit zeitiger Freiheitsstrafe, ohne Geldstrafe, bedroht.

Begründung

Unter Gewaltanwendung soll der Widerstand mittels: - körperlicher Gewalt- Hieb-Stich-und-Schußwaffen verstanden werden. Der Versuch soll bereits strafbar sein.Ich empfinde die Berichte über die tägliche Gewalt gegen Polizeibeamte, insbesondere der Mord an einem Polizeibeamten in der Stadt Herborn (Hessen), als unerträglichen Zustand, der dringend einer klaren Strafvorschriftbedarf. Bisher ist nur Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gesetzliche geregelt, diese unzureichende Regelung stellt eine nicht zu unterschätzende, tägliche Gefahr für Leib und Leben der Beamten dar.

Link zur Petition

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