Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Einstufung des Schwarzfahrens als Ordnungswidrigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
98 Unterstützende 98 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

98 Unterstützende 98 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Schwarzfahren keine Straftat ist, sondern nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Begründung

Wer ohne gültige Fahrkarte ein öffentliches Beförderungsmittel benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar und sehr oft müssen die Personen bei Geldmangel ins Gefängnis, da sie ihre Strafe nicht bezahlen können.5.000 Menschen sind wegen einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, die meisten seien verurteilten sind Schwarzfahrer. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann demnach angeordnet werden, wenn eine Geldstrafe nicht beglichen wird. Jeder Tag in Haft kostet pro Gefangenem etwa 130 Euro und nur wegen paar Euro was die Fahrkarte gekostet hätte.Der Aufwand steht in keinen Verhältnis. Man kann auch gemeinnützige Arbeiten anordnen und die Gerichte werden entlastet..

Link zur Petition

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