622 handtekeningen
De petitie is ingetrokken door de indiener
De petitie is gericht aan: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Betreuungsgeld soll erhalten bleiben. Es muss, wenn notwendig auf Länderebene eingeführt werden.
Reden
Das Betreuungsgeld hat vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance. Ob der Bund oder die Länder zuständig sind, ist für die Sache ansich jedoch irrelevant. Es ist ein rein politisch motivierter "Kampf". Es geht nicht um die Sache!
Fakt ist jedoch, dass es jeden Eltern freigestellt werden sollte, ob Sie ihr Kind selber erziehen möchten oder ob sie es in die Kita geben möchten. Ob Mann oder Frau, beide können auch mit Betreuungsgeld in Teilzeit arbeiten.
Wir möchten nicht mit einem Kitaplatz "zwangsbeglückt" werden!
Wir möchten die finanzielle Freiheit haben, selber entscheiden zu können, wie wir unsere Kinder erziehen,
In einem Land wie Deutschland sollte das möglich sein!
Das Betreuungsgeld unterstützt diese Freiheit!
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Leider wurden zu wenige Unterschriften gesammelt und die Petition wird beendet.
Schöne Grüße -
Änderungen an der Petition
op 31-08-2015
Discussie
ich würde die Petition anders herum formulieren, damit sie Wirkung haben kann - es geht nicht darum, das Betreuungsgeld, das ohnehin zu gering ausföällt, wieder einzuführen, sondern die ebenfalls unzulässige Hilfe für Kinderbetreuungsplätze ebenfalls abzuschaffen. Dann fallen Subventionen von 1500 Euro pro Platz weg. Das wäre doch nett, wenn das BVerfG in seiner Logik gefangen würde und diese Subvention als unzulässig erklären müsste. um die dann auf Länderebene beizubehalten, müsste ggf. ebenfalls auf Länderebene dann das Betreuungsgeld und damit das Wahlrecht eingeführt werden.
In der Sache sicher bedenkenswert. In Bayern steht die Wiedereinführung allerdings ohnehin auf dem Programm, in den anderen Ländern hat sie keine Chance.