622 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Betreuungsgeld soll erhalten bleiben. Es muss, wenn notwendig auf Länderebene eingeführt werden.
Begründung
Das Betreuungsgeld hat vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance. Ob der Bund oder die Länder zuständig sind, ist für die Sache ansich jedoch irrelevant. Es ist ein rein politisch motivierter "Kampf". Es geht nicht um die Sache!
Fakt ist jedoch, dass es jeden Eltern freigestellt werden sollte, ob Sie ihr Kind selber erziehen möchten oder ob sie es in die Kita geben möchten. Ob Mann oder Frau, beide können auch mit Betreuungsgeld in Teilzeit arbeiten.
Wir möchten nicht mit einem Kitaplatz "zwangsbeglückt" werden!
Wir möchten die finanzielle Freiheit haben, selber entscheiden zu können, wie wir unsere Kinder erziehen,
In einem Land wie Deutschland sollte das möglich sein!
Das Betreuungsgeld unterstützt diese Freiheit!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.08.2015
Petition endet:
01.03.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
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Leider wurden zu wenige Unterschriften gesammelt und die Petition wird beendet.
Schöne Grüße -
Änderungen an der Petition
am 31.08.2015
Debatte
ich würde die Petition anders herum formulieren, damit sie Wirkung haben kann - es geht nicht darum, das Betreuungsgeld, das ohnehin zu gering ausföällt, wieder einzuführen, sondern die ebenfalls unzulässige Hilfe für Kinderbetreuungsplätze ebenfalls abzuschaffen. Dann fallen Subventionen von 1500 Euro pro Platz weg. Das wäre doch nett, wenn das BVerfG in seiner Logik gefangen würde und diese Subvention als unzulässig erklären müsste. um die dann auf Länderebene beizubehalten, müsste ggf. ebenfalls auf Länderebene dann das Betreuungsgeld und damit das Wahlrecht eingeführt werden.
In der Sache sicher bedenkenswert. In Bayern steht die Wiedereinführung allerdings ohnehin auf dem Programm, in den anderen Ländern hat sie keine Chance.