Betriebsverfassung - Ergänzung des § 1 des Betriebsverfassungsgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
237 Unterstützende 237 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

237 Unterstützende 237 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Betriebsverfassungsgesetz wie folgt zu ergänzen: "§ 1a - Durchführung der Errichtung von Betriebsräten Wahlberechtigte Arbeitnehmer, die beabsichtigen einen Betriebsrat zu errichten, können durch eine Absichtserklärung einen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines Betriebsrates hinzuziehen. Mit Abgabe der Absichtserklärung unterliegen diese Arbeitnehmer den Schutzbestimmungen des § 78 dieses Gesetzes.

Begründung

In § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes ist folgendes eindeutig festgelegt: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt." Leider ist die Praxis nicht so eindeutig. In vielen Betrieben, in denen bislang kein Betriebsrat gewählt wurde, wurde und wird die Durchführung von Betriebsratswahlen unterlaufen oder direkt verhindert. Insbesondere im Einzelhandel und in Betrieben mit einem geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad geschah und geschieht dies oft unter versteckter, aber auch offener Androhung von Repressalien oder Kündigungen gegenüber den an einer Betriebsratswahl interessierten Arbeitnehmern. In der Folge haben daraufhin betroffene Arbeitnehmer von der Bildung eines Wahlvorstandes, mit der die Wahl eines Betriebsrates erst eingeleitet wird, Abstand genommen. Einige dieser Fälle wurden in der überregionalen Presse bereits aufgegriffen, wie z. B. die zweifelhafte Praxis einer Drogeriemarkt-Kette. Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass die an der BIldung eines Wahlvorstandes interessierten Arbeitnehmer sich in ihrem Betrieb erst dann betriebsöffentlich zu erkennen geben müssen, wenn sie bereits unter dem besonderen Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes (§78) stehen. Bisher ist dies nicht der Fall, da der Schutz erst bei der offiziellen Einleitung der Wahl greift. Arbeitnehmer jedoch, die einen Wahlvorgang einleiten wollen, kommen nicht umhin, bereits im Vorfeld ihr Interesse kund zu tun. Durch die Bundesagentur für Arbeit, die bereits gemäß § 92a BetrVG zu Beratungen zur Beschäftigungssicherung hinzugezogen werden kann, würde dieser Schutz vor Kündigung und Benachteiligung gewährleistet. Mit diesem Vorschlag zur Ergänzung des Gesetzes würde eine erhebliche Lücke geschlossen, Hemmschwellen und Ängste würden deutlich verringert, und eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl im Sinne des §1 BetrVG würde ermöglicht. Im Interesse vieler an Betriebsratswahlen interessierter Arbeitnehmer hoffe ich sehr, dass diese Petition zum Erfolg führt.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8010-038028Betriebsverfassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent begehrt eine Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) um
    § 1a BetrVG zur Regelung der Durchführung der Errichtung von Betriebsräten.
    Demnach sollen wahlberechtigte Arbeitnehmer die erstmalige Wahl eines
    Betriebsrates in ihrem Betrieb an einen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit
    delegieren können.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf
    der Internetseite des Petitionsausschusses... weiter

Wichtig wäre es auch, das elementare Recht von Betriebsräten, sich ab und zu auf Betriebskosten eine Edelnutte oder nen Stricher lleisten zu können, wie oft in der Praxis erprobt. Nichts unterstreicht die "Notwendigkeit" von - ach so wichtigen - Betriebsräten deutlicher.

Wenn Arbeitnehmer einen BR wollen, sollen sie ihn auch selber bezahlen, das wäre mal eine sinnvolle Ergänzung des BR-Gesetzes. Dann wird sich erweisen, wiviele der BR wirklich von der Belegschaft gewollt sind.

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